Dieser Ratgeber Spezial "Lösungsmöglichkeiten vom abgeschlossenen Reisevertrag"
ist von Herrn Rechtsanwalt Paul Degott, Hannover,
geschrieben worden. Herr Degott ist seit Jahren ein sehr anerkannter Fachmann auf dem Gebiete des
Touristik- und Reiserechts sowohl als Anwalt als auch in beratender Funktion.
Dieser Ratgeber wendet sich sowohl an das Reisebüro als auch an den Reisekunden.
Der Reisende kann abweichend vom sonst geltenden Vertragsrecht relativ flexibel mit dem abgeschlossenen
Reisevertrag umgehen. Während sonst das Vertragsrecht von dem Grundsatz geprägt ist, wonach ein einmal
abgeschlossener Vertrag von beiden Vertragspartner auch einzuhalten ist, kann der Reisende nach § 651 b BGB
bis zum Beginn der Reise vom Veranstalter verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Dieser Schritt bedarf weder einer besonderen Begründung, noch des Einverständnisses des Reiseveranstalters.
Der Grund für diese Vergünstigung durch den Gesetzgeber liegt darin, dass Pauschalreisen regelmäßig längere
Zeit vor Reiseantritt gebucht werden. So kann der Fall eintreten, dass sich in der Zeit zwischen
Vertragsabschluss und dem Reisebeginn im privaten Lebensbereich des Kunden Dinge ergeben, die ihn zur
Aufgabe seiner Reisepläne veranlassen.