Reisekrankenversicherung - Worauf es ankommt ...Reise-Krankenversicherung: - ist sie überhaupt nötig oder zahlt meine normale KV auch schon?Wenn sie innerhalb Europas verreisen und gesetzlich krankenversichert sind, dann Sie in den nachfolgend genannten Ländern grundsätzlich ebenso umfassend geschützt wie die Einheimischen. da ist der Fall in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Greichenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Rest-Jugoslawien), Liechtenstein, Luxemburg, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien, Tunesien und der Türkei. Für andere Länder stellt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Kostenübernahmeerklärungen aus, die aber zuvor erst angefordert werden müssen. Grundsätzlich gewährt Ihnen also die AOK auch beim Arzt in Lissabon oder Ljubljana Deckungsschutz. Ob aber der dortige Arzt Ihre Krankenkassenkarte auch akzeptiert, ist eine andere Frage. Die meisten Mediziner werden sich auf den Abrechnungs-Hickhack mit einer ausländischen Krankenkasse sicher nicht einlassen wollen. Also bleibt doch nur wieder: Barzahlung. Die barbezahlte Rechnung kann man dann nach Rückkehr aus dem Urlaub bei seiner Kasse mit der Bitte um Erstattung einreichen. Und dann kann es Probleme geben, wenn Ihr portugiesischer Arzt Leistungen erbracht hat, die vom deutschen Kassensystem nicht gedeckt sind oder zu anderen Tarifen als den inländischen abgerechnet wurden. Um diesem ganzen Zirkus aus dem Weg zu gehen,
sollte man natürlich den Abschluss einer separaten Reise-KV in Erwägung ziehen, zumal
eine solche Versicherung nur zwischen 12 und 25 DM jährlich kostet, bezogen auf eine
einzelne Reise sogar noch weniger. Wer nicht weiß wo er sich hinwenden soll: Die
gesetzliche Krankenkasse hat Listen privater Versicherer, die solche Reise-KV anbieten. Auch für jemanden, der schon eine private KV hat, empfiehlt sich der Abschluss einer Komplett-Reise-KV. Denn wenn Sie auf der Reise krank werden, dann werden alle Kosten über die Reise-KV abgewickelt, und Sie erhalten sich den Schadensfreiheitsrabatt Ihrer normalen KV. © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 02.07.1999 Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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