Reisekrankenversicherung

Vor allem hier empfiehlt es sich, zu kontrollieren, ob die Leistungen einer solchen Versicherung nicht bereits von Ihrer normalen Krankenversicherung umfasst sind. Die Reise-Krankenversicherung zahlt vor allem Heilbehandlungen im Ausland sowie Krankentransporte. Bei Krankenhausaufenthalten sind Sie bis zu 90 Tagen versichert, haben jedoch einen Selbstbehalt von DM 100,00 täglich. 

Heilbehandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren (Reise zum Kurort) werden natürlich nicht erstattet, ebensowenig Heilbehandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wußten, dass sie notwendig werden würden (Extremfall: Dialyse-Patient).

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 02.07.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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