Konkurs einer FluggesellschaftWie ist die rechtliche Situation, wenn eine Fluggesellschaft pleite geht? Die Pleiten von Swissair und Sabena verunsichern zu Recht viele Fluggäste und Urlauber, denn sie müssen damit rechnen, dass sie Anzahlungen oder zumindest den vollen Kaufpreis für ein Ticket nicht mehr zurückbekommen.Flugpassagiere müssen ihre Ansprüche wie alle Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Da aber zunächst Arbeitnehmer und ggf. Kreditinstitute aus der Konkursmasse bedient werden, ist die Wahrscheinlichket recht groß, mit leeren Händen da zu stehen. Besser dran sind Fluggäste einer Fluggesellschaft mit einer Insolvenzversicherung. Eine derartige Versicherung soll nach Presseberichten die LTU haben, so dass die Versicherung die Anzahlungen und Kaufpreise für Flugtickets zurückzahlt. Ist der Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht, die Mitglied der Internationalen Luftverkehrsvereinigung (IATA) ist, besteht eine gewisse Absicherung. Jede IATA-Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie bei Vorlage des Flugscheines zu transportieren. In der Regel werden Urlaubsreisen bei einem Reiseveranstalter wie z.B. TUI gebucht. Diese Reiseveranstalter haben eine Beförderungspflicht und werden dann die Passagiere ggf. mit anderen Airlines zum Zielort bringen. Kommt es hierbei zu erheblichen Verzögerungen, so haben die Reiseveranstalter die hierdurch aufgetretenen Kosten wie z.B. Hotelübernachtungen zu übernehmen. Auch kommt eine Minderung des gezahlten Reisepreises wegen erheblicher Verzögerung (so ab ca. 5 Stunden) in Betracht. Eine kostenfreie Stornierung der Reise wegen einer Pleite einer Fluggesellschaft ist generell nicht möglich. Ein kostenfreier Reiserücktritt bedingt, dass der Wert der Urlaubsreise ganz erheblich durch das Ereignis gemindert wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn die Hälfte des Urlaubs durch das Ereignis beinträchtigt wird. |
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