Erhebung von Service-Gebühren

Für den Reisenden, der gewohnt ist, die Beratung und Betreuung im Reisebüro "kostenlos" zu bekommen, ist es ein Novum, wenn nun Service-Gebühren für die Beratung und Vermittlung von Reiseleistungen, den Verkauf von Tickets und Fahrkarten und für Auskünfte über Flug- oder Fahrpläne gezahlte werden sollen.

Hierüber ist der Reisekunde eindeutig vor Eintritt in das Beratungsgespräch zu informieren; die Gebühr, die idealerweise sofort kassiert wird, ist mit ausdrücklich zu vereinbaren. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass das Reisebüro entsprechende AGB entwickelt und diese in den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kunden einbezieht (§ 2 AGBG). Auf die Beratungsbedingungen ist der Kunde also ausdrücklich hinzuweisen.

Ihm ist die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme zu verschaffen und außerdem sein Einverständnis einzuholen. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich erfolgen oder stillschweigend durch entsprechendes Verhalten des Kunden, wenn er trotz der Gebührenpflicht in die Beratung einsteigt. Liegen keine AGB vor, muss mit jedem einzelnen Kunden konkret die Zahlung der Gebühr vor dem Beratungsgespräch vereinbart werden.

© RA Paul Degott und IWW-Institut, "RechtsBrief Touristik", Beilage des "SteuerBrief Touristik" bei Finanztip.de
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