Anspruchsanmeldung auch ohne Vollmacht

Die Anmeldung reiserechtlicher Gewährleistungsansprüche beim Reiseveranstalter kann von diesem nicht zurückgewiesen werden, wenn die Anmeldung von einem Bevollmächtigten erfolgt, dieser aber keine Vollmacht vorlegt (AG Freising, Urteil vom 17.06.1999, RRa 2000,6).

Praxishinweis: Die Entscheidung, die sich auf OLG Karlsruhe (NJW-RR 1991, 54) beruft, wirkt dem zunehmenden Formalismus in Reiseprozesse entgegen. Allerdings wird die Gegenmeinung in einer großen Reihe von Urteilen vertreten.

© RA Paul Degott und IWW-Institut, "RechtsBrief Touristik", Beilage des "SteuerBrief Touristik" bei Finanztip.de
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht