Anspruchsanmeldung auch ohne Vollmacht
Die Anmeldung reiserechtlicher Gewährleistungsansprüche beim Reiseveranstalter kann von diesem nicht
zurückgewiesen werden, wenn die Anmeldung von einem Bevollmächtigten erfolgt, dieser aber keine
Vollmacht vorlegt (AG Freising, Urteil vom 17.06.1999, RRa 2000,6).
Praxishinweis: Die Entscheidung, die sich auf OLG Karlsruhe (NJW-RR 1991, 54) beruft, wirkt dem
zunehmenden Formalismus in Reiseprozesse entgegen. Allerdings wird die Gegenmeinung in einer großen
Reihe von Urteilen vertreten.
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