"Goldene" Regeln bei Reisemängeln
Wir sind keine ausgewiesenen Experten des Reiserechts. Bitte sehen Sie daher generell von
Anfragen zu diesem Thema ab. Diese Seiten basieren überwiegend auf
Urteilsrecherchen, die wir in einigen bei uns aufgetretenen Fällen
durchgeführt haben. Soweit die Ergebnisse von Allgemeininteresse schienen,
haben wir sie veröffentlicht. Die Auswahl ist also eher zufällig.
Offensichtlich passieren aber immer wieder einige typische Fehler, die von
anwaltlicher Seite auch kaum zu korrigieren sind.
- Lesen Sie Reiseprospekte
kritisch! Reiseveranstalter (nicht nur sie) neigen zu Übertreibungen. Die
Reiseveranstalter haben aus der Rechtsprechung gelernt und geben
gelegentlich schon versteckte Hinweise im Prospekt. "Aufstrebender Ort
an der ...Küste" könnte Baulärm, "nur wenige Gehminuten vom
Bahnhof, Flughafen entfernt" könnte gleichfalls Lärm bedeuten.
"Besonders geeignet für Singles oder junge Leute", vielleicht ist
da eine Disco im Keller. Wenn Lagepläne vorhanden sind, studieren Sie auch
diese.
- Wenn Ihnen das Reisebüro
mündlich Zusagen macht, lassen Sie sich diese Zusagen schriftlich
zusichern. Gelegentlich kommt es zu Verschiebungen der Abflugzeit oder des
Abflugorts. Wenn Sie terminlich gebunden sind, weisen Sie von vorne herein
schriftlich darauf hin.
- Wer in den abgelegensten
Winkeln der Welt deutsche Verhältnisse in Richtung Reinlichkeit, Komfort
und insbesondere der Mahlzeiten erwartet, sollte besser nicht ins Ausland
reisen. Man sollte versuchen, sich den Landessitten anzupassen. Gerichte
werden die Forderungen nach deutschen Standards im Ausland kaum akzeptieren.
- Tritt vor Ort ein Mangel auf,
drängen Sie auf sofortige Abhilfe bei der örtlichen Reiseleitung.
Reklamieren Sie schriftlich und lassen Sie sich die Reklamation
bestätigen.
- Wer die Unterkunft zu dreckig,
den Lärm unerträglich und das Essen als Fraß empfindet, aber die Reise
nicht abbricht, verhält sich widersprüchlich. Eine vollständige
Rückerstattung des Reisepreises ist kaum wahrscheinlich.
- Die Anforderungen an die
sogenannte Substantiierung der Mängel, also für das Gericht
nachvollziehbare Fakten sind sehr sehr hoch. Das Essen war unzumutbar, der
Lärm unerträglich und die Ober blasiert und arrogant würde nicht
ausreichen. Beispiel: Fluglärmentscheidung,
in der das Oberlandesgericht Düsseldorf am liebsten Maschinentyp,
Flugrichtung, Flugfrequenz und ähnliches mehr erfahren hätte. Mit
der Feststellung solcher Mängel kann man natürlich seinen Urlaub auch
verbringen. Ob dann allerdings noch für Erholung Zeit bleibt?
- Beachten Sie, dass Sie Ihre
Ansprüche binnen Monatsfrist nach Rückkehr beim Reiseveranstalter
schriftlich geltend machen müssen. Das kann auch durch einen Anwalt
geschehen, mit unterzeichneter Vollmacht!
- Ein nicht abschließend
geklärtes Problem: A bucht für sich und vier Freunde eine Reise er
unterschreibt den Vertrag für alle. Familienvater bucht für sich und seine
Familie. Wer muss reklamieren? Zweckmäßigerweise derjenige, der gebucht
hat. Allerdings sollte er vorsorglich eine schriftliche Vollmacht aller
Reiseteilnehmer beifügen und zwar innerhalb der Monatsfrist.
"Hiermit bevollmächtige ich A,
die anlässlich der Reise....aufgetretenen Mängel zu rügen, alle Arten von
Ersatzansprüchen geltend zu machen. Eventuelle Ansprüche trete ich hiermit
an A ab"
- Weniger ist mehr. Das meint,
wer bei Gericht auch noch die kleinste Misshelligkeit in Minderungsansprüche
umzusetzen versucht, setzt sich dem Verdacht aus, querulatorisch
veranlagt zu sein. Wenn ein Mangel vorhanden ist, kann dieser gegebenenfalls
verfolgt werden.
- Es genügt nicht, dass man
einen Anspruch hat, man muss in auch beweisen können. Notieren Sie sich den
Namen und die Adressen anderer Gäste. Bedenken Sie aber dabei, dass niemand
gerne Monate später auf Gericht erscheint. Vielleicht lässt sich der
Reiseveranstalter auch durch eine schriftliche Zeugenaussage beeindrucken.
Sollten die anderen Gäste das alles nicht so schlimm finden, überdenken
Sie die Sache nochmals.
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