Reisegepäckversicherung - Wer ist versichert?

Versichert ist zunächst das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt. Mitversicherte Personen sind alle "mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende mitreisende Familienangehörige und Hausangestellte", wobei hierunter nach der ständigen Rechtsprechung auch Lebensgefährten fallen. Voraussetzung für die Mitversicherung ist aber, dass man gemeinsam verreist. Trifft man sich erst am Urlaubsort, muss jeder der Anreisenden seine eigene Gepäckversicherung haben.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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