Reisegepäckversicherung - Wer ist versichert?
Versichert ist zunächst das Reisegepäck desjenigen, der die
Versicherung abschließt. Mitversicherte Personen sind alle "mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebende mitreisende Familienangehörige und Hausangestellte", wobei
hierunter nach der ständigen Rechtsprechung auch Lebensgefährten fallen. Voraussetzung
für die Mitversicherung ist aber, dass man gemeinsam verreist. Trifft man sich erst am
Urlaubsort, muss jeder der Anreisenden seine eigene Gepäckversicherung haben.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
05.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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