Autoreisezug- und Fährversicherung

Diese Versicherung leistet Entschädigung bei Beschädigung und Verlust von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf Autoreisezügen und Fähren (einschl. Be- und Entladen). Folglich handelt es sich um eine spezielle Kasko-Versicherung, die auf Schäden im Rahmen der Benutzung von Autoreisezügen und Fähren beschränkt ist. Haben Sie ohnehin bereits eine Kaskoversicherung, müssen Sie prüfen, ob diese nicht bereits greift und Sie sich den Abschluss dieser speziellen Versicherung sparen können.

Die Versicherung übernimmt die üblichen Kaskoleistungen und sieht einen Selbstbehalt von DM 300,00 vor. 

In Fahrzeugen zurückgelassene Sachen (insbesondere Reisegepäck) sind nicht versichert. Vermögensfolgeschäden (Nutzungsausfall, Anwaltskosten, etc.) werden ebenfalls nicht erstattet.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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