Buchung der Reise

Häufig werden Sie Ihre Reise über ein Reisebüro als Vermittler buchen. In diesem Falle gilt: Der Reisevertrag ist erst zustandegekommen, wenn der Reiseveranstalter selbst die Buchung bestätigt hat. Die Bestätigung muss wiederum nach den Vorgaben des Gesetzgebers bestimmte Mindestanforderungen über die Merkmale der Reise, den Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Auf jeden Fall muss in der Bestätigung stehen, wann Sie an- und wann Sie abreisen. Es muss der Urlaubsort bezeichnet und sämtliche im Reisepreis enthaltenen Leistungen einschl. vereinbarter Sonderwünsche aufgeführt sein. Wenn feststeht, dass Sie einen Prospekt erhalten haben (wenn Sie beispielsweise nach einer Bestell-Nummer im Prospekt buchen), dann darf sich der Reiseveranstalter bei der Buchungsbestätigung auf den Prospekt und dessen Angaben beziehen.

Für kurzfristig gebuchte "Last-Minute-Reisen" können hiervon Ausnahmen gelten. In diesem Falle kann der Reiseveranstalter oft die zur Verfügung stehenden Kontingente nicht ganz genau einschätzen und sich beispielsweise hinsichtlich Flugzeit oder Hotel kurzfristige Änderungen vorbehalten.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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