Rechtsinformationen zur Reisebuchung
Was sollte man bei Reisebuchungen
grundsätzlich beachten?
Wie kann man sich vor unseriösen
Reiseveranstaltern schützen?
Was ist bei der Beratung im Resebüro zu beachten?
Wie geht man bei der Reisebuchung vor?
Was ist bei Erhalt der Reiseunterlagen zu
beachten?

Was sollte
man bei der Reisebuchung grundsätzlich beachten?
Die Entscheidung, bei welchem Reiseveranstalter man sich für welches Reiseangebot
entscheidet, ist in der Regel grundlegend dafür, ob die Urlaubsreise die Erwartungen
erfüllen kann, die Sie in die schönsten Tage des Jahres gesetzt haben. Um Entäuschungen
zu vermeiden, verwenden Sie besondere Sorgfalt auf das Studium des Reisekatalogs, die
Beratung im Reisebüro und die eigentlichen Buchung der Reise.

Wie kann man sich vor unseriösen
Reiseveranstaltern schützen?
Wollen sie eine Reise bei einem Ihnen unbekannten Reiseveranstalter buchen, sollten Sie
sich zunächst von dessen Seriösität überzeugen, damit Sie nicht bei der Geltendmachung
von berechtigten Ansprüchen im Regen stehen, weil der Anbieter nicht mehr greifbar ist.
Die Beantwortung folgender Fragen kann bei der Beurteilung eines Reiseanbieters helfen:
 | Wie lange befindet sich der Anbieter schon auf dem Markt? |
 | Handelt es sich um einen Anbieter mit Sitz in Deutschland? Im Ausland sein Recht
einzuklagen ist ein häufig nicht sehr erfolgreiches Unterfangen. |
 | Ist der Name des Anbieters, bei dem Sie buchen wollen, und dessen Adresse Ihnen
eindeutig bekannt? Unseriöse Reiseanbieter verwenden häufig vielversprechende Namen,
hinter denen sich aber kein eingetragenes Unternehmen verbirgt. |
 | Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle, ob der Anbieter Mitglied im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter
Verband oder im asr Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen ist. |
 | Ist der Reiseanbieter wie vorgeschrieben gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit)
versichert? Werden Sie also, wenn Ihr Reiseveranstalter nicht mehr fähig ist Ihren
Rückflug bei der Fluggesellschaft zu bezahlen, trotzdem noch unentgeltlich wieder nach
Hause geflogen oder zumindest der Preis des Rückflugs im nachhinein erstattet? Wenn der
Nachweis einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend
keinen Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein
Anspruch auf Schadenersatz! Ebenso darf der Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den
Reisepreis oberhalb einer Grenze von 10% des Reisepreises und in Höhe von mehr als 500 DM
nur verlangen, wenn dem Reisenden zuvor ein Sicherungsschein übergeben wird. |

Was ist bei der
Beratung im Reisebüro zu beachten?
Bei der Beratung im Reisebüro müssen Sie dem Reisebüro klare Vorgaben über ihre
Reisewünsche machen. Das Reisebüro haftet zwar für Beratungs- und Vermittlungsfehler,
jedoch ist von Ihnen zu beweisen, die Erfüllung welcher Buchungswünsche Ihnen im
Beratungsgespräch zugesichert wurden und ggf. bei der Reisebuchung nicht berücksichtigt
wurden.
Beispiele:
 | Das Reisebüro haftet nur dann dafür, Ihnen das günstigste Reiseangebot für die von
Ihnen gewünschten Reiseleistung zu vermitteln, wenn es Ihnen dies ausdrücklich und
beweisbar im Beratungsgespräch zugesichert hat.
|
 | Wenn die Buchung einer Reise nur unter bestimmten Bedingungen zustande kommen soll
(beispielsweise wenn die Flugreise nur mit einer bestimmten Airline erfolgen soll), dann
muss dies zwischen Ihnen und dem Reisebüro ausdrücklich und beweisbar vereinbart werden.
|
Die Angabe von bestimmten Sonderwünschen während des Beratungsgespräches reicht für
die Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Reisebüro bei
Nichtberücksichtigung der besonderen Wünsche nicht aus. Daher sollten Sonderwünsche,
Erklärungen und Zusicherungen des Reisebüros grundsätzlich schriftlich niedergelgt
werden.

Wie geht man bei der Buchung vor?
Erst wenn alle Fragen und Unklarheiten im Beratungsgespräch mit Ihrem Reisebüro
erörtert bzw. beseitigt wurden, lassen sie vom Reisebüro die Reiseanmeldung vornehmen.
In Bezug auf das Reiseanmeldungsformular - ebenso wie die später erfolgende
Buchungsbestätigung von seiten des Reisebüros - ist zu prüfen, ob die von Ihnen
geäußerten Wünsche auch sämtlich auf dem Formular bzw. dem Bestätigungsschreiben
berücksichtigt wurden. Lassen Sie sich zudem vom Reisebüro immer eine Kopie der
internen Buchungsbestätigung, die das Büro vom Reiseveranstalter erhält, zur
Überprüfung aushändigen, da es nicht selten zu Übertragungsfehlern zwischen der
Buchungsbestätigung des Reisebüros und des Reiseveranstalters kommt, die Ihnen in einem
eventuellen Rechtsstreit, auch wenn Sie keinerlei Kenntnis davon erlangt haben, u.U.
zugerechnet werden können.
Eventuelle von Ihnen festgestellte Abweichungen zwischen Ihren Buchungswünschen und
der tatsächlichen Buchung sollten Sie bei Ihrem Reisebüro umgehend beanstanden, um
eventuell noch eine Korrektur der Buchung zu erreichen bzw. ggf. Ihre rechtlichen
Ansprüche zu wahren.
Der Reiseveranstalter darf keine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn er dem
Reisenden zuvor keinen Sicherungsschein übergeben hat. Mit dem Sicherungsschein wird dem
Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, dass ihm der
volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls
der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wenn der Nachweis einer
solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend keinen
Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf
Schadensersatz!

Was ist
bei Erhalt der Reiseunterlagen zu beachten?
Nach Erhalt der Reiseunterlagen prüfen Sie diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Besonders wichtig sind die auf den Flugkarten verzeichneten Flug- und Eincheck-Zeiten.
Wenn Sie das rechtzeitige Einchecken am Flughafenschalter verpassen, geht dies zu Ihren
Lasten! Auch dann, wenn das verspätete Eintreffen (z.B. wegen Verkehrsstau auf der Fahrt
zum Flughafen!) nicht von Ihnen zu verschulden ist.
Überprüfen Sie ebenfalls den sogenannten "Unterkunfts-Voucher", der den
Reiseunterlagen beiliegen muss. Diesen Gutschein benötigen Sie, um am Reiseort die
Unterkunftsleistungen in der für Sie gebuchten Unterkunft in Anspruch nehmen zu können.
Kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre Unterkunft, Größe und Lage der Zimmer, Ausstattung
des Zimmers, die Verpflegungsart und eventuelle Zusatzleistungen auf dem Gutschein mit den
Angaben bei Ihrer Buchung und denen auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen.
Eventuelle Abweichungen bei Leistungen oder anderweitige Fehler auf dem Gutschein
müssen Sie umgehend entweder direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reisebüro melden,
um ggf. Ihnen zustehende Ansprüche später geltend machen zu können.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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