Flugticket verloren: Gebühr für das Ausstellen eines Ersatztickets muss 'angemessen' sein
Bei Geschäftsreisenden, die häufig mit dem Flugzeug unterwegs sind, wohl kein ganz seltenes Ärgernis: Eine Geschäftsfrau verlor ihr Flugticket und musste sich erneut an die Fluggesellschaft wenden, um sich ein Ersatzticket ausstellen zu lassen. Als man ihr dafür 120 DM Bearbeitungsgebühr abknöpfte, war sie so erbost, dass sie vor Gericht zog.70 DM muss ihr das Unternehmen zurückzahlen, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (25 C 14114/99). Natürlich sei es mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, ein Ersatzticket auszustellen, also könne die Fluggesellschaft dafür eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Diese müsse aber in etwa dem Aufwand entsprechen. Im Computer die entsprechenden Daten einzugeben, das Ticket auszudrucken und die Daten dann noch im Zentralcomputer der Firma abzuspeichern, erfordere nicht viel Zeit und keine besonders qualifizierten Mitarbeiter. Selbst wenn mehrere Mitarbeiter mit einem solchen Vorgang befasst wären, dauere die Bearbeitungsdauer pro Person doch nur wenige Minuten. Deshalb erscheine die Summe von 120 DM übertrieben hoch.
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2000 - 25 C 14114/99
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