Beweissicherung bei Reisemangel

Es kann natürlich immer sein, dass der örtliche Diensteanbieter dem Reiseveranstalter gegenüber den Mangel leugnet und dieser sich dann gegenüber Ihren Wünschen auf Reisepreisminderung taub stellt. Vor Ort müssen Sie deshalb Vorsorge dafür treffen, dass die Mängel auch im einzelnen nachgewiesen sind. Schreiben Sie sich die Adressen von Zeugen auf, die den Mangel ebenso mitbekommen haben, wie Sie. Fotografieren Sie Mängel, soweit dies möglich ist. Lassen Sie sich, wenn sich die örtliche Reiseleitung darauf einlässt, einen Mangel von dieser schriftlich bestätigen. Lassen Sie sich jedenfalls Ihr Abhilfeverlangen von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen.

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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