Beweissicherung bei Reisemangel
Es kann natürlich immer sein, dass der örtliche Diensteanbieter dem
Reiseveranstalter gegenüber den Mangel leugnet und dieser sich dann gegenüber Ihren
Wünschen auf Reisepreisminderung taub stellt. Vor Ort müssen Sie deshalb Vorsorge dafür
treffen, dass die Mängel auch im einzelnen nachgewiesen sind. Schreiben Sie sich die
Adressen von Zeugen auf, die den Mangel ebenso mitbekommen haben, wie Sie. Fotografieren
Sie Mängel, soweit dies möglich ist. Lassen Sie sich, wenn sich die örtliche
Reiseleitung darauf einlässt, einen Mangel von dieser schriftlich bestätigen. Lassen Sie
sich jedenfalls Ihr Abhilfeverlangen von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
05.06.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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