Reiseabbruch nach fünf Tagen
Urlauber wollen den gesamten Reisepreis zurück
Eine Frau hatte mit ihrem Partner eine All-inclusive-Reise für zwei Wochen nach Griechenland gebucht. Bereits nach fünf Tagen brachen sie den Urlaub ab. Zunächst hatte man sie in einem Zimmer mit vier Betten und einem permanent laufenden Wasserhahn einquartiert. Auf ihre Beschwerde hin wurden sie dann in einer anderen Hotelanlage untergebracht. Dort wurde der Urlaubsfrieden von einer zu lauten Klimaanlage und einer Baustelle vor dem Hotel gestört. Auch vom Essen waren die Urlauber enttäuscht, da weder Obst noch Gemüse angeboten wurden. Zu Hause angekommen, verlangten sie vom Reiseveranstalter den Reisepreis zurück (3.402 DM). Nach dem Urteil des Amtsgerichts Kleve mussten sich die Reisenden mit einer Rückzahlung von 1.094 DM zufrieden geben (36 C 47/01). Dabei schlug die Unterbringung in einem Ersatzhotel mit einer Minderung des Reisepreises um 10 Prozent zu Buche. Für den Umzugstag seien 30 Prozent des Tagespreises anzusetzen, entschied der Amtsrichter. Baulärm und die laute Klimaanlage rechtfertigten eine Minderung von je 5 Prozent, wegen des Defizits an Gemüse und Obst kämen nochmals 10 Prozent hinzu.Trotz der vorzeitigen Abreise beziehe sich die Preisminderung nicht nur auf die fünf Urlaubstage in Griechenland, sondern auf den gesamten Reisezeitraum. Denn der Reiseveranstalter habe die Mängel noch im Prozess bestritten. Also könne man davon ausgehen, dass er auch in der restlichen Urlaubszeit keine Abhilfe geschaffen hätte.
Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 6. April 2001 - 36 C 47/01
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