Stromschlag an Nachttischlampe

In einer spanischen Ferienwohnung darf man keinen deutschen Sicherheitsstandard erwarten

Ein deutsches Ehepaar vermietete seine Ferienwohnung auf Mallorca an den Sohn von Bekannten. Eines Tages fasste der Urlauber ahnungslos ein Nachttischlämpchen an - und erlitt einen Stromschlag. In der nur mit zweiadriger Zuleitung versehenen Lampe war ein Drähtchen abgerissen, weshalb die Metallteile Strom führten. Die Sicherungen in der Lampe und sogar im Sicherungskasten waren mit Drähten überbrückt. Bei dem Mann trat ein "Blitzstar" (eine Augenerkrankung) auf, was er auf den Stromschlag zurückführte. Deshalb verklagte er die Eigentümer der Wohnung (der Mann blind, die Frau pflegebedürftig) und deren Tochter, die sich um die Ferienwohnung kümmerte, auf Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Köln (OLG) bezweifelte schon den Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Vorfall in der Ferienwohnung. Das könne aber offen bleiben, stellte das OLG fest, denn die Wohnungseigentümer hätten ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt, deshalb gebe es auch kein Schmerzensgeld (19 U 68/99). In spanischen Ferienwohnungen seien zweiadrige Anschlüsse und nicht voll isolierte Lampen immer noch üblich (auch wenn das möglicherweise selbst neuen spanischen Sicherheitsvorschriften nicht mehr genüge). Ein deutscher Wohnungseigentümer müsse in Spanien nicht deutsche Sicherheitsstandards beachten, wenn er seine Wohnung gelegentlich im Freundes- und Be-kanntenkreis vermiete, und ein deutscher Urlauber dürfe das auch nicht erwarten. Vermutlich hätten die Vermieter den gefährlichen Zustand der Sicherungen selbst nicht gekannt, sonst hätten sie diese reparieren lassen. Abgesehen davon, dass das Paar gar nicht dazu in der Lage sei: Die Sorgfaltspflichten eines Wohnungseigentümers würden überspannt, wenn man von ihm verlangen würde, die Sicherungen in der Ferienwohnung nach jeder Vermietung zu überprüfen.

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 3. September 1999 - 19 U 68/99
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