Ohne Koffer in Peking gelandet
Urlauberin kann den Reisepreis um die Hälfte mindern
Um die chinesische Hauptstadt und die berühmte chinesische Mauer zu besichtigen, buchte
eine Frau bei einem Reiseveranstalter eine einwöchige Pauschalreise nach Peking. Die
Flugreise von Nürnberg über Bukarest nach Peking kostete 1355 DM. Bei dem kurzen
Zwischenaufenthalt in Bukarest blieb jedoch ihr Koffer zurück, so dass die Frau die
ganze Woche in Peking ohne ihre Sachen auskommen musste - und das Anfang Februar. Erst
auf dem Rückflug bekam sie in Bukarest ihre Sachen wieder.
Bei Außentemperaturen von etwa Minus zehn Grad habe sie deshalb die Besichtigungen
nicht genießen können, beschwerte sich die Urlauberin. Ohne warme Kleidung habe sie
ständig gefroren, sich stark erkältet, weshalb ihr der Reiseveranstalter die Hälfte
des Reisepreises zurück geben und außerdem Schadenersatz wegen "nutzlos aufgewendeter
Urlaubszeit" zahlen müsse. Der Reiseveranstalter wies jede Verantwortung für den Fehler
zurück.
Das Amtsgericht Nürnberg gab der Urlauberin nur teilweise Recht (35 C 7300/96). Die Hälfte
des Reisepreises bekomme sie zurück, selbst wenn die Fluglinie für das Missgeschick
verantwortlich sei und nicht der Reiseveranstalter. Denn bei einer Pauschalreise schulde
der Reiseveranstalter den Kunden auch den Transport des Reisegepäcks bis zum Zielort.
Wenn die persönliche Kleidung und andere Bedarfsgegenstände fehlten, beeinträchtige dies eine Reise. Allerdings nicht in so hohem Maße, dass die Reise für die Urlauberin völlig sinnlos geworden wäre. Und nur dann bekäme sie zusätzlich zur Minderung des Reisepreises noch Schadenersatz für vertane Urlaubszeit.
Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. November 1996 - 35 C 7300/96
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