Hotel belegt - zurück in die Heimat

Muß ein Dreijähriger wegen vertanen Urlaubs auf Fuerteventura entschädigt werden?

Nur kurz war der Urlaub für eine dreiköpfige Familie, die sich die Insel Fuerteventura als Reiseziel ausgesucht hatte. Nach der Ankunft stellte sich heraus, dass das Hotel ausgebucht war, ein gleichwertiges Ersatzhotel war nicht aufzutreiben. Nach dem Rückflug verlangten die beiden Eltern für sich und ihr dreijähriges Kind u.a. Schadenersatz wegen "vertaner Urlaubszeit".

Einem Reisenden stehe für jeden verlorenen Urlaubstag eine Entschädigung von 100 DM zu, entschied das Amtsgericht Kleve (3 C 239/98). Breche der Reisende den Urlaub vorzeitig ab, sei dieser Betrag für die restliche Zeit um die Hälfte zu kürzen. Denn die verbliebene Urlaubszeit könne auch am Heimatort noch sinnvoll genutzt werden. Entsprechend bekamen Vater und Mutter für die drei Reisetage eine Entschädigung von je 100 DM und für die Urlaubszeit zu Hause je 50 DM pro Tag zugesprochen.

Für das dreijährige Kind gab es kein Geld. Zwar könnten auch Kinder einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit haben, so das Amtsgericht, allerdings sei zu berücksichtigen, dass Urlaubserlebnisse für sie eine andere Bedeutung als für Erwachsene hätten. Bei ihnen komme es weniger auf den Erholungs-, als auf den Erlebniswert des Urlaubs an.

Für den Dreijährigen sei schon die Reise mit einem Flugzeug ein Erlebnis gewesen. Und zu Hause habe das Kind die Urlaubstage mit seinen Eltern, z.B. in deutschen Hallenbädern, verbringen können. Deshalb sei eine Entschädigung in Geld nicht angebracht.

Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 20. Juli 1998 - 3 C 239/98
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