Auf den Kanaren gefröstelt:

Wer in den Süden reist, kann nicht überall mit Heizung rechnen

Hin und wieder dringen im Winter Kaltfronten auch in die sonst warmen Urlaubsgebiete im Süden vor - und die Flucht vor dem mitteleuropäischen Winter endet doch wieder in der Kälte. Frieren musste auch ein Ehepaar im November 1995 in Lanzarote. Dort hatten die beiden ein einfaches Appartement gebucht. Als es wegen der ungewöhnlichen Witterung mangels Heizung ungemütlich kalt wurde, musste man sich mit Heizofen und zusätzlichen Decken behelfen. Zu Hause angekommen, wollten die enttäuschten Urlauber den Reisepreis drücken.

Ihre Klage gegen den Reiseveranstalter hatte beim Landgericht Bonn keinen Erfolg (5 S 156/97). Von einem beheizbaren Appartement sei in den Reiseunterlagen nicht die Rede, so das Gericht, es liege also kein Mangel der Reise vor. Ob der Veranstalter auf das Fehlen einer Heizung eigens hätte hinweisen müssen, hänge vom Reiseziel und von der Kategorie der gebuchten Unterkunft ab. So könne man vielleicht in einem "erstklassigen Haus" in Italien oder in einem "großzügig konzipierten Haus in Istrien" eine Heizung erwarten und deshalb auch eine Verpflichtung des Reiseveranstalters annehmen, die Kunden zu informieren, wenn keine Heizung vorhanden sei.

In südlichen Ländern gehörten Heizungen aber nur ausnahmsweise zur Standardausstattung einer Unterkunft. Die Urlauber hätten in einem "landestypischen Mittelklassehaus" mit einfach ausgestatteten Appartements gewohnt, in dem man nicht damit rechnen könne. Auf den "Kanarischen Inseln" seien Heizungen nicht "ortsüblich", weil dort, wie allgemein bekannt sei, in den Wintermonaten normalerweise frühlingshafte Temperaturen herrschten. Im übrigen habe die Reiseleitung dem Paar ja immerhin einen Heizkörper besorgt.

Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. Januar 1998 - 5 S 156/97
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht