Verpasster Flug wegen Warteschlange beim Einchecken
Ein Urlauber freute sich auf einen Pauschalurlaub in Ibiza. Der Abflug war auf 12 Uhr 35 festgesetzt. Als der Reisende um 10 Uhr 55 am Schalter der vom Reiseveranstalter beauftragten Fluggesellschaft eintraf, musste er sich in eine riesige Warteschlange einreihen. Nach einer Stunde konnte er in Erfahrung bringen, dass sich der Abflug bis 13 Uhr 45 verzögern werde. Als er aber um 12 Uhr 20 endlich an die Reihe kam, erklärte man ihm, sein Flugzeug sei bereits abgefertigt. Der Urlauber nahm einen Ersatzflug und verklagte den Reiseveranstalter auf Schadenersatz. Nach dem Urteil des Amtsgerichts München muss der Reiseveranstalter die Flugkosten ersetzen (113 C 2852/00). Ein Fluggast, der sich eine Stunde und 40 Minuten vor dem Abflug am Check-In-Schalter einfinde, könne darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden. Da man ihn auch noch falsch informiert habe, habe der Reisende von einer Flugverspätung ausgehen müssen. Also habe er sich 'in Sicherheit gewiegt' und keinen Anlass gesehen, sich vorzudrängen.Für das organisatorische Chaos sei die Fluggesellschaft verantwortlich: Sie hätte die Fluggäste für den Ibiza-Flug aufrufen und bevorzugt bedienen müssen. Dieses Versäumnis seiner Vertragspartnerin müsse sich der Reiseveranstalter zurechnen lassen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 6. Juli 2000 - 113 C 2852/00
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