Urteile in einem Satz

... zu Urlaub und Reise

  • Sind in einem Hotel für maximal 1080 Urlauber 642 Liegestühle vorhanden, ist das ausreichend; darin liegt kein Mangel, der dem Reiseveranstalter vorgeworfen werden könnte. (Urteil des Amtsgerichts München vom 17. Februar 1999 - 212 C 39735/98)

  • Welchen Standard ein Urlauber verlangen kann, richtet sich (falls es nicht ausdrücklich besondere Zusagen gibt) nach dem Preis der Reise; bei einer 17-tägigen All-inclusive-Reise nach Sri Lanka für 1599 DM sind eine Bahnlinie hinter dem Hotel, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken auf der Toilette, ein Stück Draht auf der Liegewiese und die Nähe zu einem Dorf keine Mängel, die eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen würden. (Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24. August 1998 - 20 C 4724/98)

  • Wenn ein Reisebüro den Kunden nicht darauf hinweist, dass er für die gebuchte Reise ein Visum benötigt, muss es keinen Schadenersatz leisten; es ist nicht verpflichtet, die Kunden darüber aufzuklären und sich täglich einen Überblick über die Staatsangehörigkeit der Kunden und die Einreisebestimmungen aller Reiseländer zu verschaffen. (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 1998 - 2/24 S 109/98)

  • Eine Reise hat Mängel, wenn es (anders als im Katalog versprochen) am Swimmingpool kein Kinderbecken gibt und in die Unterkunft keine Lebensmittel mitgebracht werden dürfen, obwohl diese über eine Kochgelegenheit ("Kitchenette") verfügt; diese beiden Mängel berechtigen den Kunden zu einer Preisreduzierung von 7,5 Prozent. (Urteil des Amtsgerichts München vom 17. Februar 1999 - 212 C 39735/98)

  • Ein Urlaubsveranstalter haftet nicht dafür, dass Reisende ungefährdet im Meer schwimmen können; er kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob andere Urlauber, die Wassersport treiben, die Schwimmer gefährden oder nicht und welche Areale auf dem Wasser diese für ihren Sport nutzen. (Urteil des Amtsgerichts München vom 17. Februar 1999 - 212 C 39735/98)

  • Will ein Urlauber mit der Behauptung Geld zurück, er habe sich auf einer Schifffahrt auf dem Nil eine Magen-Darminfektion durch die Bordverpflegung bzw. die mangelnde Hygiene in der Bordküche zugezogen, muss er diesen Zusammenhang nachweisen; dass von 30 Reiseteilnehmern sechs (zu unterschiedlichen Zeiten) in gleicher Weise erkrankten, genügt für diesen Nachweis nicht, da es viele andere mögliche Ursachen für eine solche Erkrankung gibt (z.B. Klimaumstellung). (Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. Februar 1998 - 1 C 1598/97)

  • Wenn während einer 17-tägigen Reise fünf Tage lang die Toilettenspülung im Hotel ausfällt, kann der Urlauber dafür zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern, der auf diese fünf Tage entfällt; kostete die Reise 1599 DM, beträgt die Rückforderung also 47,03 DM. (Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24. August 1998 - 20 C 4724/98)

  • Meldet ein Urlauber seiner Reisegepäckversicherung einen Schaden, muss er auf Nachfrage auch frühere Verluste oder Schäden am Reisegepäck angeben, um seinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren; das gilt auch dann, wenn das Unternehmen diese Vorschäden selbst reguliert hat und dies anhand der EDV-Daten hätte feststellen können. (Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 1998 - 5 U 797/97)

  • Der Ersatzanspruch des Kunden für "vertane Urlaubstage" bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen eines Erwerbstätigen pro Tag und beträgt derzeit 130 DM für jeden vergeudeten Urlaubstag. (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. April 1998 - 2/24 S 173/97)

  • Fordert ein Reiseleiter einen Urlauber dazu auf, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen seine wertvolle Lederjacke auf ein Förderband zur Durchleuchtung zu legen, wo sie dann zwischen Umlenkrolle und Ablagetisch eingezogen und beschädigt wird, muss der Reiseveranstalter für diesen Schaden aufkommen; der flugerfahrene Reiseleiter, für den die Gefahr einer Beschädigung vorhersehbar war, hätte auf einem Schutz für die Jacke (z.B. ein Drahtkörbchen) bestehen müssen. (Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. Februar 1998 - 1 C 1598/97)

  • Verspricht der Katalog eines Reiseveranstalters "erholsame Urlaubstage in schöner tropischer Umgebung bei einem Höchstmaß an Komfort", stellt es einen Mangel der Reise dar, wenn das Grundstück der gebuchten Hotelanlage an das Ende der Start- und Landebahn eines Flughafens grenzt; aufgrund der Anpreisung im Katalog kann der Urlauber nämlich erwarten, keinen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1997 - 18 U 209/96)

  • Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung entfällt vereinbarungsgemäß, wenn das Hindernis für den Antritt einer gebuchten Reise auf ein "Elementarereignis", also auf Naturgewalten zurückzuführen ist; dazu gehört jedoch kein Wasserrohrbruch im Haus, da dieser durch Beschädigung oder Verschleiß der Installation und nicht durch ein Naturereignis hervorgerufen wird - in diesem Fall muss die Versicherung also zahlen. (Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 10. Juli 1997 - 5 C 933/97)

  • Ein Karibik-Urlauber kann wegen eines Frühstücks, das nur aus einfachem Toastbrot und Eiern bestand, keinen Preisnachlass für die Reise verlangen; Frühstücksgewohnheiten in anderen Ländern können von den deutschen abweichen, was auch für Qualität, Zubereitung und Geschmack des Toastbrotes gilt. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. November 1997 - 18 U 52/97)

  • Behauptet der Kunde einer Reisegepäckversicherung, ihm seien sowohl Schuhe der Größe 38½ als auch solche der Größe 44 abhanden gekommen, erhält er keine Ersatzleistung; es ist nämlich offenkundig, dass nicht beide Paar Schuhe zum Reisebedarf einer Person gehören können. (Urteil des Amtsgerichts München vom 28. Mai 1997 - 213 C 26364/96)

  • Auch wenn der Reiseveranstalter "vielfältige Unterhaltungsprogramme" verspricht, liegt kein Mangel der Reise vor, wenn während des Hotelaufenthalts der Urlauber eine einzige Reggae-Lektion ausfällt; die Lage des Hotels in Friedhofsnähe kann ebenfalls nicht als Reisemangel aufgefasst werden. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1997 - 18 U 209/96)
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