Badeurlaub ohne Reisegepäck:
25 Prozent Preisminderung für drei Tage Verspätung
Eine Urlauberin hatte eine Woche Badeaufenthalt in Hurghada gebucht, einem Ferienort in Nordägypten. Im Urlaubsort angekommen, wartete sie zunächst vergeblich auf ihr Reisegepäck. Ihre Koffer trafen erst mit drei Tagen Verspätung ein. Als der Reiseveranstalter jegliche Entschädigung dafür verweigerte, zog die Urlauberin vor Gericht.
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt eine Minderung des Reisepreises um 25 Prozent für angemessen (32 C 1201/97). Die Urlauberin habe während der ersten drei Tage, also fast der Hälfte ihres Badeurlaubs, ohne ihre Sachen auskommen müssen. In Hurghada sei es um diese Jahreszeit sehr heiß. Wenn tagelang keine Kleidung zum Wechseln vorhanden sei, beeinträchtige das den Badeurlaub erheblich.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 1997 - 32 C 1201/97
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