Statt Landausflug Fahrt auf hoher See - Landgericht Hamburg:
Bei Luxus-Kreuzfahrten sind Land- und Seetage gleichwertig
26 Tage Seekreuzfahrt "Von der Südsee durch den Panamakanal nach Venezuela" buchte ein gutbetuchtes Weltenbummler-Ehepaar für etwa 31.000 DM. Weil die equadorianischen Behörden die bereits erteilte Anlaufgenehmigung wieder zurückzogen, fand der geplante Tagesausflug zur Insel Baltra (Hauptinsel der Galápagosinseln) nicht statt, auch ein anderer Ausflug fiel aus. Deswegen sollte der Veranstalter an das Paar etwa ein Drittel des Reisepreises (9.676,80 DM) zurückzahlen. Begründung: Der Besuch auf Galápagos wäre ein Höhepunkt der Reise gewesen.
Jeder Tag der Luxusreise sei mit 1/26 des Reisepreises zu bewerten, die beiden ausgefallenen Tage entsprächen somit einem Reisepreis von 1.206 DM, so das Landgericht Hamburg (302 S 78/97). Eine größere Preisminderung stehe den Reisenden nicht zu, meinten die Richter aus der Stadt am "Tor zur Welt", denn bei Luxuskreuzfahrten seien Landausflüge und Seetage gleich zu gewichten. Obwohl Landausflüge durchaus Höhepunkte einer Kreuzfahrt darstellten, hätten auch Tage auf dem Schiff mit vielfältigen Freizeitangeboten ihren gleichwertigen Erlebnis- und Erholungswert, vor allem für ein durchwegs nicht junges Reisepublikum.
Der Prospekt habe für den kurzen Tagesausflug nicht die "einmalige seltene Tierwelt" der Galápagosinseln versprochen. Nur die mangels Artgenossinnen einsame männliche Riesenschildkröte "Ionesome George" in der sog. Darwin-Station wäre zu besichtigen gewesen, die dort einsam ihr betagtes Leben friste. Dies sei aus den Medien bekannt. Ansonsten finde man auf der Insel nur die üblichen Zivilisationseinrichtungen.
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. November 1997 - 302 S 78/97
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