Schadenersatz für Urlaub daheim: Reisende fliegen wegen unzumutbarer Unterkunft sofort wieder zurück

Ein Ehepaar hatte eine Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht. Vor Ort mussten sie feststellen, dass die Unterkunft noch eine Baustelle war. Da sie auch keine zumutbare Ersatzunterkunft fanden, kündigten die Eheleute den Reisevertrag und flogen noch am selben Tag zurück. Für den unfreiwillig auf Balkonien verbrachten Urlaub wollte das Ehepaar vom Reiseveranstalter Schadenersatz. Das Unternehmen weigerte sich jedoch zu zahlen: Die Reisenden hätten einen Ersatzurlaub antreten können, hieß es.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied den Streit zu Gunsten der Urlauber (2/24 S 81/99). Die Reise sofort zu kündigen, sei gerechtfertigt gewesen, denn der Reiseveranstalter habe dem Paar nur eine unzumutbare Ersatzunterkunft angeboten. Deshalb stehe seinen Kunden nicht nur die Rückerstattung des Reisepreises zu, sondern auch eine Entschädigung für nutzlos vertane Urlaubszeit.

Für den ersten Tag - der aus Hinflug und sofortigem Rückflug bestand, also in vollem Umfang als vertane Zeit anzusehen sei - habe das Paar Anspruch auf vollen Schadenersatz (Basissatz für einen Tag: pro Person 130 Mark). In Bezug auf die restliche Zeit sei zu berücksichtigen, dass man sich auch zu Hause ein wenig erholen könne. Das schlage mit 50 Prozent zu Buche. Für zwölf Tage ausgefallenen Fuerteventura-Urlaubs bekamen die Kunden daher 65 Mark pro Person und Tag. Insgesamt musste ihnen der Reiseveranstalter 1700 Mark Entschädigung zahlen.

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Januar 2000 - 2/24 S 81/99

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