Nach Kurdenführer Öcalans Verhaftung Türkeiurlaub abgeblasen: Zur Kündigung eines Reisevertrags 'wegen höherer Gewalt'

Ein Ehepaar hatte eine Reise in die Türkei gebucht, kündigte jedoch den Reisevertrag wegen 'höherer Gewalt', als es von der Verhaftung Öcalans, des Führers der PKK, erfuhr. Es bestehe die Gefahr von Terroranschlägen auf Touristenzentren, argumentierten die beiden, unter diesen Umständen wollten sie dort nicht Urlaub machen. Da der Reiseveranstalter die Kündigung nicht akzeptierte und den Reisepreis einbehielt, klagte das Paar auf Rückzahlung - mit Erfolg.

Das Amtsgericht Worms entschied, in einer solchen Situation sei eine Kündigung gerechtfertigt (3 C 444/99). Es gehe hier nicht um die 'üblichen' Kampfhandlungen der PKK - über die die verhinderten Urlauber schon vor Buchung der Reise Bescheid gewusst hätten. Nach der (nicht vorhersehbaren) Verhaftung des Führers dieser Organisation habe man jedoch mit einer weiteren Eskalation der Gewalt rechnen müssen.

Unter diesen Bedingungen könne man keinen Erholungsurlaub antreten, denn die Urlauber hätten in der Türkei 'in ständiger Angst vor terroristischen Aktivitäten' leben müssen. Deshalb hätten andere Reiseunternehmen ihren Kunden Ersatzreisen in sicherere Urlaubsgebiete angeboten. Dass die PKK ihre Drohungen dann nicht wirklich in die Tat umgesetzt habe, ändere daran nichts: Niemand, auch das Auswärtige Amt nicht, habe damals wissen können, wie ernst die Drohungen zu nehmen seien, türkische Touristenzentren mit Anschlägen zu überziehen.

Urteil des Amtsgerichts Worms vom 15. Juni 2000 - 3 C 444/99

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht