Ohne Koffer in Sylt gelandet: Gepäck kommt verspätet an: Fluggesellschaften streiten über Schuldfrage

Aus geschäftlichen Gründen musste ein Münchner Freiberufler für ein paar Tage nach Sylt und hatte einen Flug in zwei Etappen gebucht (von München nach Düsseldorf, von Düsseldorf nach Sylt). Für jeden Streckenabschnitt war eine andere Fluggesellschaft zuständig. In München checkte der Reisende rechtzeitig ein, da sich aber der Abflug verzögerte, kam er in Düsseldorf viel zu spät an. In Windeseile wurde er dort vom ersten Flieger zum zweiten gebracht, schaffte den Anschluss gerade noch und kam in Sylt pünktlich an - allerdings ohne Gepäck. Das sah er erst kurz vor der Abreise wieder.

Mittlerweile hatte er sich notgedrungen mit dem Nötigsten versorgt (Rasierapparat, Toilettenartikel, Kleidungsstücke). Den Kaufpreis von 1500 DM wollte er ersetzt haben - bloß von wem, war nun die Frage. Die Fluggesellschaften schoben sich wechselseitig den Schwarzen Peter in die Schuhe und wuschen ihre Hände in Unschuld. Schließlich verklagte der Münchner die Fluggesellschaft, der er seinen Koffer in München übergeben hatte.Das Amtsgericht München verurteilte das Unternehmen zur Zahlung (211 C 37754/99). Vom Passagier bekomme es dafür die ersatzweise beschafften Stücke. Wenn Fluggesellschaft Nr.1 für die Verspätung nicht verantwortlich wäre und das hätte beweisen können, hätte die zweite Gesellschaft die Kosten übernehmen müssen. Jedenfalls sei es nicht Sache des Passagiers, den Schuldigen für das Versäumnis zu finden: Da er die internen Betriebsabläufe nicht kenne, sei ihm das gar nicht möglich.

Dass die Fluggesellschaft - per Hinweis auf der Tickethülle! - die Haftung für verlorenes oder verspätetes Reisegepäck auf 63,50 DM pro Kilo begrenzte, half ihr nichts: Es sei unzulässig, so das Amtsgericht, den Reisevertrag einseitig zum Nachteil des Passagiers zu ändern, und ihm das durch Hinweise auf der Tickethülle mitzuteilen, die der Reisende erst nach der Buchung bekomme.


Urteil des Amtsgerichts München vom 2. Mai 2000 - 211 C 37754/99
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