Im Urlaub kann man was erleben: 'First-Class-Hotel' in Akaba war eine Bruchbude
Nur eine Nacht hielt es ein Ehepaar, das eine Flugreise nach Jordanien und anschließend eine Kreuzfahrt gebucht hatte, in einem Urlaubshotel in Akaba aus. Dann verließen die beiden fluchtartig das ungastliche Haus. Und so schilderte das Paar später seine Erlebnisse: Hotel und Strand seien völlig verdreckt gewesen und von unzähligen streunenden Katzen heimgesucht worden. Überall habe es von Fliegen nur so gewimmelt. Stark gelbbraun verfleckte Matratzen, große Löcher in den Teppichen, vergammelte sanitäre Einrichtungen, der Garten voller Unrat - die Mängelliste war lang. Die Ober hätten beim Abräumen der Tische zur Freude der Katzen die Speisereste einfach in den verwahrlosten Garten geworfen. Die Urlauber wollten sich wegen dieses Reinfalls beim Veranstalter schadlos halten. Das Maß der Reisemängel sei voll, meinten auch die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt. Unter dem Strich sei aber wenig zu holen, selbst wenn man den Reisepreis für die Tage in Akaba um 60 Prozent kürze (16 U 60/00). Denn der Gesamtreisepreis für die Rundreise in Jordanien und die anschließende Kreuzfahrt sei aufzuteilen. Bei einem (Teil-)Reisepreis von 554 DM täglich für Halbpension und Übernachtung in Akaba ergab das in Heller und Pfennig nur 332 DM.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2000 - 16 U 60/00
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