Urlaub auf der Baustelle:

Hotel nicht fertig gebaut - Reisende bekommt Geld zurück

Fuerteventura: Sommer, Sonne, Strand ... Nichts von alledem fand eine Frau vor, die mit ihrem sechsjährigen Kind einen zweiwöchigen Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel gebucht hatte. Nur wenige Zimmer waren fertig, ansonsten wurde in dem Hotel von früh morgens bis in die Nacht gebaut. Park, Swimmingpool, Hallenbad und Sauna waren noch nicht benutzbar. Schuttberge, nicht abgedeckte Schächte und herumliegende Kabel erhöhten die Urlaubsfreude. Erst nach einer Woche bekam die Frau ein Ersatzquartier (an einem anderen Ort in einem Hotel minderer Kategorie) angeboten, das sie allerdings ablehnte. Zuhause verklagte sie den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises und Entschädigung für "entgangenen Urlaub".

Das Amtsgericht Bonn gab ihr recht: Urlaub auf der Baustelle sei eine Zumutung (9 C 124/97). Das Hotel habe von dem versprochenen Komfort so gut wie nichts tatsächlich geboten. Da die Frau angesichts der Baumaßnahmen, die ihr Kind gefährdeten, das Kind ständig habe beaufsichtigen müssen, könne von einem Erholungsurlaub keine Rede sein. Das Ersatzangebot habe sie nicht annehmen müssen, denn es habe in keiner Weise den gebuchten Leistungen entsprochen und sei im übrigen zu spät gekommen. Der Reiseveranstalter musste der Urlauberin 2840 DM zurückzahlen und obendrein noch 1000 DM als Entschädigung.

Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17. September 1997 - 9 C 124/97
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
  verlaufen? hier zur NEUEN Startseite Reiserecht