Bockiges Pferd im Ferienclub: Tod nach Knieverletzung - Erben wollen vom Reiseveranstalter Schadenersatz

Ein Familienvater spendierte Frau und Kindern eine Pauschalreise mit Flug und Aufenthalt in einem Ferienclub in Tunesien. Schon bald nach der Ankunft nahm er an einem Reitausflug teil, den der Club angeboten hatte. Sein Pferd war sehr nervös. Als er abstieg, um es zu beruhigen, sprang es plötzlich hoch und traf den Urlauber am linken Knie. Er musste sich mehreren Operationen unterziehen, sieben Monate später starb er. Witwe und Kinder verklagten das Reiseunternehmen. Zunächst wurde die Klage mit der Begründung abgelehnt, Reitausflüge würden vom Ferienclub organisiert und lägen nicht im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.

Der Bundesgerichtshof machte den Hinterbliebenen wieder Hoffnung auf Schadenersatz (X ZR 122/97). Begründung: Im Prospekt beschreibe der Reiseveranstalter die umfangreichen Sportmöglichkeiten als wesentlichen Vorzug eines Ferienaufenthalts im Club, darunter auch Reitkurse und Reitausflüge, für die 16 Pferde zur Verfügung stünden. Deshalb seien diese Sportmöglichkeiten - auch wenn nicht der Reiseveranstalter, sondern der Ferienclub den Reitstall betreibe und die Urlauber Reitausflüge extra buchen und bezahlen müssten - als Bestandteil der von ihm verkauften Pauschalreise zu betrachten.

Zur Organisation von Sportangeboten gehöre es, das Personal sorgfältig auszuwählen und die entsprechenden Clubeinrichtungen zu überprüfen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. Wenn der mit ihm kooperierende Ferienclub einen Pferdestall betreibe und Reitausflüge veranstalte, müsse sich der Reiseveranstalter auch darüber informieren, ob die Pferde dafür geeignet und zuverlässig seien. Die Behauptung des Reiseunternehmens, es habe keinerlei Anlass bestanden, daran zu zweifeln, sei von Urlaubern bestritten worden. Sie hätten ausgesagt, das Pferd 'Mistral' sei hypernervös gewesen und schön öfters aufgefallen. Angeblich habe eine Frau einen Kreuzbandriss erlitten, als das Pferd am Strand stolperte. Eine andere Reiterin habe sich verletzt, als 'Mistral' abrupt stehen blieb. Wenn diese Aussagen zuträfen, was nun die Vorinstanz noch klären müsse, sei der Reiseveranstalter für den Unfall verantwortlich: So ein Pferd hätte man nicht mehr für Ausflüge mit Feriengästen einsetzen dürfen.


Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97
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