USA-Flüge noch nicht genehmigt:
Fluggesellschaft wirbt voreilig mit Sondertarifen
Die Fluggesellschaft Eurocontinental Airlines Ltd. machte mit einem Preisknüller auf sich aufmerksam. Sie bot im Frühjahr 1997 Flugreisen in die USA zum Sondertarif von 599 DM an. Diese Ankündigung erwies sich allerdings als voreilig, denn die Gesellschaft bemühte sich vergeblich um die luftverkehrsrechtliche Genehmigung der USA-Flüge. Der Flugplankoordinator des Münchner Flughafens entzog der Gesellschaft daraufhin die "Zeitnischen" wieder, die ihr für die Durchführung der Flüge bereits zugeteilt worden waren. Ein Verein gegen unlauteren Wettbewerb beanstandete die Reklame der Fluggesellschaft.
Nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut muss die Fluggesellschaft nun ihre Werbung für die Billigflüge einstellen (1 HK O 906/97). Dem Verbraucher bleibe beim Lesen dieser Anzeige verborgen, dass die Durchführung der Flüge nicht gewährleistet sei. Mit dieser Täuschung würden die Wettbewerbsregeln verletzt. Es bleibe bei dem simplen Grundsatz, dass der Werbende halten müsse, was er in der Werbung verspreche.
Beschluss des Landgerichts Landshut vom 27. März 1997 - 1 HK O 906/97 (noch nicht rechtskräftig)
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