"Ökotourismus" auf den Malediven:

Toiletten im Freien und Abfall im Meer

Ein junges Ehepaar buchte für den Urlaub Unterkunft und Verpflegung in einem Hotel auf den Malediven. Die Beschreibung im Reiseprospekt appellierte an das Umweltbewusstsein der Urlauber: Bei der Planung der Hotelanlage auf der kleinen Insel habe man durch neueste Techniken der Müllentsorgung "richtungweisende Akzente für die Entwicklung des Ökotourismus" gesetzt. Die angebotenen Bungalows waren laut Prospekt "komfortabel bis luxuriös ausgestattet". Auch der Wunsch der Gäste nach abendlichem Vergnügen sollte nicht zu kurz kommen: Mehrere Restaurants und gemütliche Bars waren abgebildet.

Leider erwiesen sich die Beschreibungen im Prospekt als falsch. Das Ehepaar musste feststellen, dass sich die Toiletten und Duschräume der "komfortablen Bungalows" im Freien befanden. Die "zahlreichen Restaurants und Bars" entpuppten sich als ein einziger großer Speisesaal. Auf der ganzen Insel gab es eine einzige Bar, in der ausschließlich laute Techno-Musik gespielt wurde. Als totaler Flop erwies sich die "umweltfreundliche" Abfallbeseitigung: Der Müll wurde einfach ins Meer gekippt bzw. im offenen Feuer verbrannt. Grund genug für die beiden Reisenden, nach der Rückkehr den stolzen Reisepreis von 8 354 DM um 30 Prozent zu mindern.

Das Amtsgericht Bad Homburg sprach ihnen zwar nur eine Minderung von 20 Prozent zu, gab ihnen in der Sache aber recht (2 C 3731/95 - 19). Eine Unterkunft, bei der man gezwungen sei, ins Freie zu gehen, um zu duschen oder die Toilette zu benützen, sei alles andere als "komfortabel". Auf einer ansonsten unbewohnten Insel sei es für Urlauber entscheidend, ob es Gelegenheiten für Geselligkeit am Abend gebe, oder ob einzig der Speisesaal der "Befriedigung des Unterhaltungsbedürfnisses" diene. Auch das Fehlen des versprochenen ökologischen Standards wurde vom Gericht als Mangel der Reise eingestuft, der eine Preisminderung rechtfertige: Die Beschreibung des Prospekts sei keine unverbindliche Reklame, sondern die "Zusicherung einer Eigenschaft der angebotenen Reise". Schließlich wende sich die Anpreisung offenkundig an umweltbewusste Urlauber, die bereit seien, für umweltverträglichen Tourismus einen höheren Preis als für ein "normales Pauschalangebot" zu zahlen.

Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg vom 19. März 1996 - 2 C 3731/95 - 19
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