Unklarheiten-Regel

AGB-Regelungen sind wie jede Vertragsbedingung auszulegen, wobei sich diese Auslegung am durchschnittlichen Verständnis der angesprochenen Kundenkreise orientiert. Bleiben Unklarheiten, weil die betreffende AGB-Bestimmung nach ihrem Sinngehalt mehrdeutig oder widersprüchlich ist, gilt die für den Kunden günstigste Auslegung (§ 5 AGBG). Hierauf ist besonders zu achten, wenn ein Konditionenmodell übernommen werden soll. Die AGB-Bestimmung muss so präzise formuliert bzw. auf die eigenen unternehmerischen Gegebenheiten angepasst werden, dass Unklarheiten erst gar nicht auftreten können.
  © RA Paul Degott bei Finanztip.de
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