Begriff der AGB

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) bestimmt die Anforderungen, die wirksame AGB zu erfüllen haben.

AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 1 AGBG). Auf die äußere Form, ob Teil der Vertragsurkunde oder zusätzliches Regelungswerk, ob schriftlich oder etwa per Bildschirm, kommt es nicht an.

Vertragsklauseln verlieren ihre AGB-Eigenschaft, wenn sie zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt worden sind (§ 1 Abs. 2 AGBG). Aushandeln bedeutet, dass die Vertragsbedingungen zwischen den Beteiligten erörtert und gegenseitig besprochen werden.

  © RA Paul Degott bei Finanztip.de
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