AGB-Regeln

Dieser Ratgeber Spezial "Das "Kleingedruckte": Die Reise-AGB" ist von Herrn Rechtsanwalt Paul Degott, Hannover, geschrieben worden. Herr Degott ist seit Jahren ein sehr anerkannter Fachmann auf dem Gebiete des Touristikrechts sowohl als Anwalt als auch in beratender Funktion.

Dieser Ratgeber wendet sich zunächst an den Reiseveranstalter. Die Eigenschaft des Reiseveranstalters ist schnell erreicht. So können auch Ferienwohnungs-Vermieter, die z.B. Boot oder Wohnmobil mit anbieten hierunter fallen. Gleiches gilt z.B. für Reiseangebote von Kirchengemeinden, Sportvereinen usw. Aber auch für Reisekunden und Reisemittler (z.B. Reisebüros) ist dieser Ratgeber für Fragen zum AGB-Recht gut geeignet.

Das Pauschalreisegeschäft ist davon geprägt, dass jegliche Reise so schnell wie möglich gebucht werden kann. Mit dem Reisenden werden lediglich die Eckdaten der gewünschten Reise abgesprochen; die sonstigen Regeln des dann zustandekommenden Reisevertrages können nur über Reise-AGB zum Vertragsgegenstand werden.

Reise-AGB-Regeln
Typische Regelungsbereiche von Reise-AGB sind:

  • Zustandekommen des Reisevertrages; Fälligkeit und Zahlungsweise des Reisepreises
  • Mindestteilnehmerzahl
  • Preisänderungs- und Leistungsänderungsvorbehaltsklauseln
  • Stornoklauseln
  • Kündigungsrechte des Reiseveranstalters
  • Haftungsbeschränkungen für vertragliche und für deliktische Ansprüche, sowie für internationale Beförderung
  • Freizeichnung für vermittelte Fremdleistungen
  • Erstreckung der Ein-Monats-Ausschlussfrist und der Verjährungsfrist des § 651 g BGB auf sämtliche vertragliche Ansprüche
  • Informationen an den Reisenden über Mitwirkungspflichten, über die Mängelgewährleistungsrechte, über einzuhaltende Fristen sowie über die Insolvenzsicherung.
      © RA Paul Degott bei Finanztip.de
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