Kreditkartenbelege mit Unterschrift sind endgültig wirksam

Hat ein Kunde bei einer Kreditkartenzahlung den Beleg unterschrieben, kann er seine Zahlung nicht mehr rückgängig machen. Denn die Unterschrift des Kunden auf dem Zahlungsbeleg ist eine Weisung an die Bank, den Betrag zu überweisen. Im Gegensatz zu anderen Fällen ist eine solche Weisung im Kreditkartengeschäft nicht widerrufbar. Mit der Unterschrift wird eine endgültige Verfügung über den Geldbetrag getroffen. Eine Widerrufsmöglichkeit ließe nämlich die Funktion der Kreditkarte als Bargeldersatz entfallen (OLG München, Urteil vom 16.4.1999, TRT 1999, 54).

Praxishinweis: Wer also am Urlaubsort einen Kreditkartenbeleg blanko unterschreibt, etwa als Kaution für einen Mietwagen, kann auch bei Missbräuchen die Auszahlung durch das Kreditkartenunternehmen nicht mehr verhindern. Also Vorsicht.

Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

© RA Paul Degott und IWW-Institut, "RechtsBrief Touristik", Beilage des "SteuerBrief Touristik" bei Finanztip.de
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