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Reisegut Zollfrei können
eingeführt werden: Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung (Kleidungsstücke aus Pelz dürfen nur einmal im Jahr mitgeführt und müssen in den Reisepaß eingetragen werden), Wäsche,
Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw. Weiter dazu zählen auch, wenn bei Ausreise wieder ausgeführt werden: 1 Fotoapparat mit 5 Filmen oder
1 Videokamera mit Leerkassetten, 1 Dia-Projektor, 1 Filmkamera und -projektor bis zu 8 mm, 1 tragbares Rundfunkgerät oder Kassettenradio, 1 Walkman oder in der Tasche tragbarer Kassettenrecorder, 1 Taschencomputer (biszu 4 KByte),
bis zu 3 verschiedene Musikinstrumente (wie Gitarre, Mandoline, Trompete, Akkordeon, Mundharmonika, Flöte), bis zu 5 Schallplatten, Tonbandkassetten, Videobänder oder Compactdiscs, 1 tragbares Schwarzweiß-Fernsehgerät (tragbare
Farbfernsehgeräte nur gegen hohe Zollhinterlegung), Radio-Kassettenrecorder-Kombination, 1 tragbare nichtelektrische Schreibmaschine, Sportgeräte zum Privatgebrauch, 1 Campingausrüstung, 1 komplette Taucherausrüstung, 1
Drachenflugausrüstung, 1 kleines Schlauchboot (nicht motorisiert), 1 Surfbrett, für mitreisende Kinder: 1 Kinderwagen, 1 Kinderfahrrad, Spielzeuge sowie elektronisches Spielzeug (ohne Kassetten), jedoch nur max. 10 Spielsachen, für
kranke Reisende: Spezialbett, motorisierter oder nichtmotorisierter Rollstuhl, Medikamente für die persönliche Heilbehandlung, Reisebesteck (Campingkocher), 1 Teekocher, 2 Thermosflaschen, 1 Akku-Kaffeekocher.
VOM TÜRK. ZOLL SOLLTE MAN SICH BEI DER EINREISE IN DEN REISEPAß EINTRAGEN LASSEN: WERTVOLLE GEGENSTÄNDE (WIE SCHMUCK, RADIO, KAMERA, SCHREIBMASCHINE USW.)
UNBEDINGT, UM EINE PROBLEMLOSE WIEDERAUSFUHR ZU GEWÄHRLEISTEN. Weiterhin sind Zollfrei: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 200 g Feinschnitt
und 200 Blatt Zigarettenpapier oder 200 g Pfeifen- oder Kautabak oder 200 g blauer Tabak oder 50 g Schnupftabak.Es können zusätzlich noch 600 Zigaretten, 100 Blatt Zigarettenpapier und 500 g Pfeifentabak eingeführt werden, wenn
diese in einem türkischen "duty-free-shop" erworben werden. 5 Flaschen je 1 Liter oder 7 Flaschen je 0,7 Liter alkoholische Getränke; 5 Fläschchen Kölnisch Wasser, Lavendel, Parfüm oder Essenz (max. 120 ml); eine
angemessene Menge Kaffee und Tee. Reisende dürfen maximal viermal im Jahr Geschenkartikel bis zum Gesamtwert von umgerechnet ca. 500 DM
abgabenfrei einführen; die Abgabenbefreiung gilt nicht für Tabakwaren, alkoholische Getränke, Parfüm und Toilettenwasser. Ausfuhrverbot Verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten. Führt man Teppichen
aus, muß im Zweifelsfall nachgewiesen werden, daß es sich nicht um antike Stücke handelt. Gutachten erhält man von Sachverständige, die vom Museumsdirektorat benannt werden. Als Antiquitäten werden bereits Siegel, Orden, Obsidiane
usw angesehen, auch wenn man sie und andere antike Kunstgegenstände offen in der Türkei kaufen kann. ist die Ausfuhr bei Strafe verboten - hohe Geld- und Gefängnisstrafen. Die Mitnahme von Gesteinsbrocken u. ä. an den historischen
Ausgrabungsstätten ist strengstens untersagt. |