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Hinweise
Die Einreise wird folgenden Personen verweigert:
- Türkischen Staatsangehörigen, in deren Reisepapieren sich Ein- bzw. Ausreisestempel oder Visa von Nord-Zypern befinden.
- Besitzern jugoslawischer Reisepässe, die einen Erneuerungsstempel "Macedonia" tragen. (Einreise ist nur gestattet mit alten, aber noch gültigen jugoslawischen Pässen ohne den genannten Stempel.)
- Den Staatsangehörigen von Albanien, bei Einreise direkt aus Albanien. (Albanische Staatsangehörige mit einer Wohnsitz und Aufenthaltsberechtigung in einem EU- Land, können ein Visum erhalten, wenn dies aus dem Reisepaß
ersichtlich ist).
Einreise ohne Visum
Abschnitt "Anmerkungen" aufmerksam lesen!Eine Einreise ohne Visumszwang für einen Aufenthalt bis zu max. 3 Monaten (keine
Arbeitsaufnahme u.ä.), Nachweis ausreichender Geldmittel oder Rück- oder Weiterreiseflugscheine oder Schiffspassagen sowie der erforderlichen Reisepapiere für das Zielland erforderlich:
Deutsche mit gültigem
Reisepaß, Familienpaß, Personalausweis, Kinderausweis (als Nationalität muß "deutsch" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland bzw. behelfsmäßigem Personalausweis des Landes Berlin oder
Kinderlichtbildbescheinigung des Landes Berlin ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts. Vgl. auch Abschnitt EU-Regelung". Immer ein Visum benötigen Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose und Inhaber
deutscher Fremdenpässe, vgl. Abschnitt "Einreise mit Visum".
Die Staatsangehörigen der Länder Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien- 1 Mon., Chile-2 Mon., Dänemark, Ecuador -2 Mon.,
Finnland, Frankreich, Rep. Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea-Süd, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malawi -2 Mon., Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua - 2 Mon., Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur -14 Tage, Slowakische Rep., Slowenien, Spanien, St. Kitts + Nevis, Taiwan, Tschechische Rep., Ungarn - 1 Monat, Uruguay -2 Mon., USA, Zypern
jeweils mit gültigem nationalen Reisepaß.
British Citizens mit dem Vermerk "British Citizen" in ihrem gültigen nationalen Reisepaß.
Kinder, Kinder, zu einer Schulgruppe aus einem
EU-Land gehörend und die in einem EU- Land leben, unabhängig von ihrer Nationalität: Sie müssen allerdings im Besitz einer von der Ausländerbehörde ihres EU-Wohnsitzlandes bestätigten Teilnehmerliste (mit Reisegrund und
angehefteten Lichtbildern der Kinder) sein. Auch der nationale Reisepaß/Kinderausweis ist mitzuführen.
Inhaber von Diplomatenpässen, wenn zwischen Griechenland und dem Heimatstaat des Diplomaten ein
Visabefreiungsabkommen besteht und wenn sie in Griechenland akkreditiert sind.
Die Staatsangehörigen der Türkei mit Diplomaten-, Dienst- oder Spezialpaß, die Staatsangehörigen des Iran mit Dienstpaß; sowie die
Staatsangehörigen der Philippinen mit Diplomaten- oder Dienstpaß.
Inhaber eines griech. residence permit (Aufenthaltsberechtigung), der Auslandsaufenthalt darf 2 Monate nicht übersteigen.
Inhaber eines re-entry permit; für die Wiedereinreise nach Griechenland benötigen zurückkehrende türkische Staatsangehörige, die in Griechenland ihren Wohnsitz haben, außer dem re-entry permit noch ein
Konsularvisum
EU-Regelung
Ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts sind vom Visumzwang befreit die Staatsangehörigen der folgenden Staaten der Europäischen Union:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Nordirland, Rep. Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien Zur Einreise als Besucher, Tourist
oder um in Griechenland eine Arbeit aufzunehmen ist nur ein gültiger Reisepaß oder Personalausweis erforderlich. Eine vorab besorgte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Die vorläufige Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Staatsangehörige eines EU- Landes, die sich länger als 3 Monate in Griechenland aufhalten wollen, müssen bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle
einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (in diesem Fall ist dann der Reisepaß notwendig). Der Arbeitsvertrag bzw. die in Griechenland üblichen Unterlagen für die anderen Tätigkeiten sind zusätzlich bei Arbeitsaufnahme,
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und bei Ausführung von Dienstleistungen erforderlich. Wollen EU-Staatsangehörige ohne Arbeitsaufnahme in Griechenland bleiben, müssen sie nachweisen, daß sie ein geregeltes Einkommen aus ihrem
Heimatland überwiesen erhalten (Rente, Bankbestätigung u.ä.) und daß sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Auch für die abhängigen Familienmitglieder des Staatsangehörigen des EU- Landes, und zwar den
Ehepartner (dürfen nicht getrennt leben oder geschieden sein) und Kinder unter 21 Jahren; ältere Kinder nur dann, wenn sie noch von den Eltern unterhalten werden (gilt nicht, wenn die Kinder beim geschiedenen oder getrennt lebenden
Elternteil leben), die Eltern und Großeltern des Staatsangehörigen des EU- Landes und seines Ehepartners, SOFERN diese von ihm/ihr unterhalten werden (gilt nicht, wenn diese Angehörigen in aufsteigender Linie als Studenten kommen;
gilt auch nicht, wenn es sich um die Eltern und Großeltern des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners handelt) wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. EIN VORAB ZU BESORGENDES VISUM BENÖTIGEN SIE DANN, WENN
ES SICH BEI DEM EHEPARTNER UND/ODER DEN ABHÄNGIGEN KINDERN UND FAMILIENANGEHÖRIGEN UM NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE HANDELN. NÄHERE INFORMATIONEN SOLLTEN SIE IN DEN KONSULATEN ERFRAGEN!! Achten Sie darauf, daß bei der ersten
Einreise ein Einreisestempel in den Reisepaß gemacht wird. Ist keine Grenzkontrolle vor Ort, dann sofort einen Stempelvermerk über die Ankunft bei der örtlichen Polizeidienststelle holen. Die Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland
kann dann aufgrund dieses Visums problemlos beantragt werden.
In Griechenland genießen Staatsangehörige der EU-Staaten völlige Freiheit in bezug auf Wahl und Wechsel des Arbeitsplatzes, wenn sie im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis sind.
Einreise mit Visum Auf Abschnitt "Anmerkungen" achten!- Für alle Staatsangehörigen Visumzwang mit Ausnahme, der unter "Einreise ohne Visum", "EU-Regelung" und
"Durchreise" genannten Regelungen. Die zuständigen griechischen Konsulate bearbeiten die Visa-Anträge, bei denen je nach Nationalität und Reiseart unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind.
Durchreise
Auf Abschnitt "Anmerkungen" achten.
Ohne Transitvisum einreisen können:
- Vom Visumzwang befreite Reisende.
- Visumpflichtige Reisende, die ihre Reise innerhalb von 48 Std. in ein Drittland fortsetzen und im Besitz des gültigen nationalen Reisepasses, der bestätigten Flugtickets und der erforderlichen Einreisepapiere für ihr
Zielland sind.
(Von diesen Vergünstigungen nicht profitieren können die Staatsangehörigen von Simbabwe, der Republik Südafrika, der Türkei und nicht für Inhaber von Ausweispapieren der Republik Palau,
der Förderierten Staaten von Micronesien, der Republik der Marshall Inseln und des Commonwealth der Nördlichen Marianen oder von Ausweisen des U.S: Trust Territory of the Pacific Islands. Sie benötigen ein vorab besorgtes
Visum für jede Art von Transit.) Das Verlassen der Transitzone des Flughafens wird im Normalfall nicht erlaubt.
Die Fluggesellschaften geben Auskunft über evtl. Transiterleichterungen für Seeleute auf Dienstreisen. Ansonsten muß man in allen anderen Fällen vor Beginn der Reise ein Transitvisum bei den griechischen
Konsulaten beantragen.
Wiedereinreise nach Griechenland (re-entry) Vor der Ausreise müssen Ausländische Einwohner Griechenlands, die wieder zurückkehren wollen und nicht vom Visumzwang befreit sind, ein
re-entry permit beantragen (Abschnitt "Einreise ohne Visum"). Türkische Staatsangehörige - vgl. Abschnitt "Inhaber eines re-entry permit".
Polizeiliche Meldung Meldepflicht besteht:
- für die Staatsangehörigen der Länder Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisische Republik, Korea-Nord, Kuba, Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan,
Ukraine, Usbekistan, Vietnam, VR China innerhalb von 48 Std. nach ihrer Ankunft
- für alle anderen Staatsangehörigen dann, wenn die im Visum vermerkte Aufenthaltsdauer oder ihr visumsfreier Aufenthalt verlängert werden soll.
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