Syrien
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Reiseführer - Reiseplanung - Syrien - Reisepaß/Visum

Einreise- und Transitbeschränkungen:

(a) Israelischen Staatsbürgern wird die Ein- und Durchreise verweigert. Reisende, die einen israelischen Sichtvermerk oder einen Stempel für eine israelisch-jordanische Grenzüberschreitung im Reisepass haben, dürfen ebenfalls nicht einreisen. (b) Staatsbürgern von Jemen mit Pässen, die von der "Demokratischen Republik Jemen" ausgestellt wurden, wird die Ein- und Durchreise verweigert. (c) Weibliche Staatsbürger von Afghanistan, Bangladesch, Mauritius, den Philippinen, Sri Lanka und Thailand benötigen zur Einreise eine Genehmigung der syrischen Einwanderungsbehörde.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimung des gesetzlichen Vormundes.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Sudan, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
(b) aller Nationalitäten (mit Ausnahme von Somalia), die gebürtig aus den oben genannten Ländern stammen.



Visum bei der Einreise:

Eine Ausnahme für die Visaerteilung an der Grenze bilden Reisegruppen von mindestens sechs Personen, die das Visum dort kostenlos erhalten können, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wird.



Transit:

Tranistreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Visaarten:

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.



Visagebühren:


Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger.
Einreisevisum:
40 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
60 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum:
10 € (einmalige Durchreise);
20 € (mehrmalige Durchreise).

Österreich
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger.
Einreisevisum:
32 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
65 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum:
25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.



Gültigkeitsdauer:

Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate ); Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.



Antragstellung:

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen es keine syrische Vertretung gibt, sowie Reisegruppen mit mindestens 6 Personen, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde, erhalten Visa bei Einreise.



Unterlagen:

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (6 Monate gültig). (e) Gebühr (Überweisung oder Bareinzahlung; keine Rückerstattung) oder Original-Zahlungsbeleg. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angaben über die Firma.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

3-10 Tage. Der Antrag sollte 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.



Meldepflicht:

Bei einem Aufenthalt, der 4 Wochen überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.



AUSREICHENDE GELDMITTEL:

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.



Einreise mit Haustieren:


Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt.
Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.



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