Hongkong (China) Reise-Informationen
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Reiseführer - Reiseplanung - Hongkong (China) - Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Nein |
Ja |
REISEPASS:
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils (ist ausreichend, wenn das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird) oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Samoa, Südafrika und Uganda für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat; Bangladesch, Indien, Lesotho und Mosambik für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen; Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Grenada, Nigeria, den Salomonen, Sierra Leone und Sri Lanka);
(c) Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Andorra, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, Rumänien, San Marino, Türkei, Uruguay, USA und Venezuela;
(d) Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indonesien, Jemen, Kap Verde, Marokko, Paraguay, Peru, Thailand, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate;
(e) Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen): Algerien, Äquatorialguinea, Bahrain, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Djibouti, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jordanien, Katar, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuwait, Madagaskar, Mali, Marshall- Inseln, Mauretanien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mikronesien, Mongolei, Niger, Oman, Palau, Philippinen, Ruanda, São Tomé & Principe, Saudi-Arabien, Suriname, Togo, Tschad, Vatikanstadt und Zentralafrikanische Republik .
TRANSIT:
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Visagebühren:
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).
Gültigkeitsdauer:
Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Antragstellung:
Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11. Fax: 28 77 77 11. E-Mail: enquiry@immd.gov.hk; Internet: www.immd.gov.hk/index.html).
Unterlagen:
(a) Reisepass mit mindestens 1 leeren Seite und einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Rückflugticket. (e) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Nachweis über Hotelbuchung. (h) Gebühr. Geschäftsvisum: (i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.
Bearbeitungszeit:
Unterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.
Ausreichende Geldmittel:
Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Aufenthaltsgenehmigung:
Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Einreise mit Haustieren:
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
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