Griechenland Reise-Informationen
- Kontaktadressen
- Allgemeines
- Reisepaß/Visum
- Geld
- Duty Free
- Gesetzliche Feiertage
- Gesundheit
- Reiseverkehr - International
- Reiseverkehr - National
- Unterkunft
- Sozialprofil
- Wirtschaftsprofil
- Klima
- Reise- und Sicherheitsinformationen
Regionen
- Einleitung
- Attika
- Zentralgriechenland
- Die Inseln im Saronischen Golf
- Peloponnes
- Euböa
- Thessalien
- Epirus
- Makedonien
- Thrakien
- Die Ionischen Inseln
- Kreta
- Der Dodekanes
- Die Inseln der Nordost-Ägäis
- Die Sporaden
- Die Kykladen
Diese Seite zu Griechenland enthält auch kurze
Reisetipps zu Exkursionen und Ausflüge. Mehr im Online-Reiseführer mit Sehenswürdigkeiten sowie
Reisekatalogpreisvergleich, Hotelführer ... bei
INFO-reisepreisvergleich.de.
|
Reiseführer - Reiseplanung - Griechenland - Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
| Deutschland |
Nein |
Nein |
Nein |
| Österreich |
Nein |
Nein |
Nein |
| Schweiz |
Nein |
Nein |
Nein |
| Andere EU-Länder |
Nein |
Nein |
Nein |
Anmerkung:
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Einreisebeschränkungen:
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden folgender Länder ausgestellt wurden: (a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), nur mit Sondervisum; (b) Türkische Republik Zypern; (c) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen; (d) Somalia (nach 31. Januar 1991 ausgestellt); (e) Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda; (f) Äthiopien (Notpässe); (g) Norwegen (Fremmedpass oder Reisbevis). (h) Australischer (Identitätsnachweis). (i) Hongkong (China) (Identitätskarte).
REISEPASS:
Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus oder nach Ablauf des Visums gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis einreisen können: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz und übrige EU-Länder (b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass oder Personalausweis. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Personalausweis oder Reisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Schweizer: Personalausweis oder Reisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.
Hinweis zu den Reisedokumenten:
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
VISUM:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
Transit:
Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei.
Visaarten:
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren:
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer:
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
Antragstellung:
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
SCHENGEN-VISUM:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Unterlagen:
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen). Schengen-Visum: (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden griechischen Arzt oder in einem griechischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die griechische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Griechenland aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Ausreichende Geldmittel:
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden.
Impfungen:
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit:
Je nach Nationalität und Konsulat unterschiedlich.
MELDEPFLICHT:
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen sich innerhalb 48 Std. nach Einreise bei der Fremdenabteilung der nächstgelegenen Polizeistation melden: China (VR), GUS, Korea (Nord), Kuba und Vietnam.
Aufenthaltsgenehmigung:
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.
Charterflug-Buchung:
Im Rahmen einer Charterflug-Buchung sind Tagesausflüge ohne Übernachtung in das benachbarte Ausland gestattet. Bei Nichteinhaltung der Charterflugbestimmungen in Griechenland kann der Anspruch auf den Rückflug per Charter verloren gehen.
Einreise mit Haustieren:
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und, dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
|
|