Grenada
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Reiseführer - Reiseplanung - Grenada - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss er bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die unter Vorlage ihrer Geburtsurkunde, Sozialversicherungskarte, Führerschein oder Wählerkarte (je 2 dieser Dokumente sind erforderlich) für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen können:
(a) [1] Großbritannien;
(b) Antigua & Barbuda, Britische Überseegebiete, Dominica, Kanada, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen und USA.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Mosambik und Pakistan die stets ein Visum benötigen), (für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten: Antigua & Barbuda, Dominica, St. Kitts & Nevis, St. Lucia und St. Vincent und die Grenadinen);
(c) Übrige Länder: Albanien, Algerien, Argentinien, Britische Überseegebiete, Bulgarien, Chile, GUS, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Kuba (2 Monate), Liechtenstein, Norwegen, Rumänien, Suriname, Taiwan (China), Tunesien, USA und Venezuela.
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen): Staatsangehörige aller oben nicht aufgeführten Länder für einen Aufenthalt von max. 14 Tagen, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket und über alle anderen für die Weiterreise nötigen Dokumente. Ausgenommen von dieser Regel sind Staatsangehörige von: Afghanistan, Bolivien, Brasilien, China (VR), Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kolumbien, Korea (Nord), Kuwait, Libanon, Mexiko, Mongolei, Nepal, Oman, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien & Montenegro, Syrien, Thailand, Türkei, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.



Visaarten:

Touristen- und Geschäftsvisum.



Visagebühren:

Unterschiedlich, je nach Nationalität.



Gültigkeitsdauer:

Bis zu 3 Monaten.



Antragstellung:

Konsularabteilung der Botschaft in Brüssel (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) Gültiger Reisepass. (b) Antragsformular. (c) 2 Passfotos. (d) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden. (e) Geschäftsvisum: Brief des Geschäftspartners in Grenada.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Unterschiedlich.



Einreise mit Haustieren:


Für Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Government Veterinarian in St. George's benötigt.



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