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Reiseführer - Reiseplanung - Gambia - Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen:
Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Reisepass/Visum
| Deutschland |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja/1/2 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja/2 |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1/2 |
Ja |
REISEPASS:
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen Staatsbürger folgender Länder: (a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden; (b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.
[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen: (I) EU-Länder: Polen, Slowakische Republik und Slowenien; (II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Namibia, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.
Transit:
Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).
Ausreichende Geldmittel:
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Visaarten:
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Visagebühren:
Deutschland und Österreich Touristenvisum: 40 € (gegebenenfalls plus Rückporto).
Schweiz Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Gültigkeitsdauer:
21-28 Tage.
Antragstellung:
Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen:
(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antrag. (c) 1 Passfoto. Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Impfungen:
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit:
Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung:
Anfragen an das Konsulat.
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