Fidschi
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Reiseführer - Reiseplanung - Fidschi - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Schweizer: Eigener Reisepass oder oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige können nur mit Reisepass einreisen. Sie haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass sie durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt werden. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Adresse dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, denen bei Ankunft eine Besuchserlaubnis (visitor's permit) für 4 Monate (eine Verlängerung um weitere 2 Monate ist grundsätzlich möglich) bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel ausgestellt wird:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Kamerun, Mosambik, Namibia und Sri Lanka);
(c) Übrige Länder: Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Marshall-Inseln, Mexiko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Moldawien, Monaco, Norwegen, Palau-Inseln, Paraguay, Peru, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro, Taiwan, Thailand, Tonga, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.



Transit:

Transitreisende, die innerhalb von 3 Stunden weiterreisen, gültige Flugtickets und Reisedokumente vorweisen können und die Transithalle nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Visaarten:

Einfach- und Mehrfachvisum.



Visagebühren:

Deutschland, Österreich, Schweiz
Einfachvisum: 45 £. Mehrfachvisum: 80 £.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben. Gebühren unterliegen den Schwankungen des Wechselkurses.



Gültigkeitsdauer:

Visitors permit: 3 Monate. Verlängerung für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten mittels Antrag an das Immigration Department, Level 3 Suvavou House, Victoria Parade, FJ-Suva, oder PO Box 2224, Government Buildings, FJ-Suva (Tel: 331 26 22. Fax: 330 16 53).



Antragstellung:

Fiji High Commission, London (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antragsformular. (c) 3 Passfotos. (d) Flugticket für die Rück- oder Weiterreise oder Angaben über Reisezweck-/dauer. (e) Polizeiliches Führungszeugnis in englischer Sprache. (f) Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Freiumschlag und eine Postanweisung über die Gebühren beigefügt werden.



AUSREICHENDE GELDMITTEL:

Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Ca. 7-21 Arbeitstage.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anträge an das Immigration Department, Government Building, PO Box 2224, FJ-Suva (Tel: 31 26 22. Fax: 30 16 53).



Einreise mit Haustieren:


Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Transit ist erlaubt, wenn das Tier mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug weitertransportiert wird und wenn eine Transitgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium aus Suva vorliegt.



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