Estland Reise-Informationen
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Reiseführer - Reiseplanung - Estland - Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
| Deutschland |
Nein |
Nein |
Nein |
| Österreich |
Nein |
Nein |
Nein |
| Schweiz |
Nein |
Nein |
Nein |
| Andere EU-Länder |
Nein |
Nein |
Nein |
REISEPASS:
Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht muss der Reisepass für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Besteht Visumpflicht muss der Reisepass 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz; (b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepass eines begleitenden Elternteils (ab dem 7. Lebensjahr mit Lichtbild) oder deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepass eines begleitenden Elternteils (ab dem 7. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Reisepass. Schweizer: Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepass eines begleitenden Elternteils (ab dem 7. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
TRANSIT:
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Angola, Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Côte d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Haiti, Irak, Iran, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Libyen, Mali, Nigeria, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Togo.
Visaarten:
Flughafentransit-, Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisum.
Visagebühren:
Deutschland Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Kurzzeitvisum: 20 € (maximal 30 Tage gültig). Langzeitvisum: 50 € (maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 25 € (einmalige Einreise). Doppeltes Transitvisum: 25 €. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos. Österreich und Schweiz Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben. Kurzzeitvisum: 20 € (maximal 30 Tage gültig). Langzeitvisum: 25 € (maximal 30 Tage gültig), 50 € (maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 25 € (einmalige Einreise). Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos.
Hinweis: Aktuelle Visagebühren auch unter www.vm.ee.
Gültigkeitsdauer:
Flughafentransit- und Transitvisum: max. 2 Tage. Kurzzeitvisum: 30 Tage. Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Antragstellung:
Persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visaanträge können nur dann postalisch gestellt werden, wenn es im Land des Wohnsitzes keine estnische diplomatische Vertretung gibt.
Unterlagen:
(a) Gültiger Reisepass (Original) mit 2 leeren Seiten, muss mindestens 3 Monate über den geplanten Ausreisetermin hinaus gültig sein. (b) Ausgefülltes Antragsformular nur entweder in englischer, russischer oder estnischer Sprache. (c) 1 Passfoto neueren Datums. (d) Zahlungsbeleg bzw. Scheck für Visagebühren. (e) Nachweis der Reisebuchung oder Einladung. (f) Krankenversicherung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel (mindestens 600 EsK (38 €) pro Tag und Person. (h) Nachweis einer bezahlten Unterkunft. (i) Ggf. adressierter, frankierter Freiumschlag.
Bearbeitungszeit:
Bis zu 30 Tage.
DOKUMENTE BEI DER EINREISE:
Ausländer müssen bei der Einreise über einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung verfügen.
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG:
Staatsangehörige, für die keine Visumpflicht besteht, müssen für eine Aufenthaltsdauer über 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese kann von EU-Bürgern auch in Estland beantragt werden und kostet rund 10 €.
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
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