Ecuador
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Reiseführer - Reiseplanung - Ecuador - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein/1 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise, wenn Visumpflicht besteht, noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht für die ersten 90 Tage Aufenthalt keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bolivien, Chile, Kolumbien und Peru, die mit einem Personalausweis einreisen können.



Anmerkung:

Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil und die keinen Reisepass mit sich führen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die direkt am Flughafen den Einreisestempel erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Zypern).
(b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dominikanische Republik, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Rep.), Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Singapur, Südafrika, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.



TRANSIT:

Reisende benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 12 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise und über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt



Visaarten:

U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.



Visagebühren:

Je nach Nationalität unterschiedlich.



Gültigkeitsdauer:

6 Monate.



Antragstellung:

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Passfotos. (c) Antrag. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gesundheitszeugnis. (g) Polizeiliches Führungszeugnis. (h) Gebühr.
Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Aufenthaltsgenehmigung:

Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).



MELDEPFLICHT:

Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für Ecuador für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen. Dies gibt den Reisenden zusätzliche Rechte wie zum Beispiel niedrigere Eintrittspreise für diverse Nationalparks und Schutzgebiete Ecuadors.



AUSREICHENDE GELDMITTEL:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



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