Dominikanische Republik
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Reiseführer - Reiseplanung - Dominikanische Republik - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland 1 2 Ja
Österreich Ja 2 Ja
Schweiz Ja 2 Ja
Andere EU-Länder 1 2 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Niederlande mit gültigem Personalausweis. Falls nur mit dem Personalausweis gereist wird, muss der Urlauber einen direkten Flug zwischen seinem Herkunftsland und der Dominikanischen Republik nehmen. Jedoch wird die - der Gesetzeslage widersprechende - Einreise nur mit Personalausweis lediglich in Einzelfällen geduldet. Ein gültiger Reisepass sollte daher immer mitgeführt werden.
(b) Kanada und USA mit Geburtsurkunde zusammen mit einem offiziellen Identitätsnachweis mit Lichtbild (z. B. ein Führerschein). Die Mitnahme eines Reisepasses wird jedoch stets empfohlen.
Achtung: Da die Einreise nur mit Personalausweis im Ermessen des Grenzpersonals liegt, wird empfohlen, immer einen Reisepass mitzuführen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr (ab 3 J. mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen:
(a) Argentinien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Peru und Uruguay.

Staatsbürger der folgenden Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einreisen (Verlängerung für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen möglich. Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 30 und max. 90 Tagen eine Gebühr von 300 Pesos pro Person (ca. 15 €) gezahlt werden.):
(b) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Malta und Zypern);
(c) Übrige Länder: Amerikanische Jungferninseln, Andorra, Antigua & Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Bermudas, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Französisch-Guyana, Georgien, Guatemala, Guyana, Honduras, Jamaika, Kanada, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, San Marino, Serbien, Suriname, Trinidad & Tobago, Ukraine, USA und Venezuela.
(d) Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines der folgenden Länder besitzen: EU-Länder, Kanada, USA und Venezuela. Weitere Informationen von der Botschaft.



Anmerkung:

Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten) oder direkt bei der Einreise am Flughafen erhältlich.

Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von 20 US$ erhoben. Einige Fluggesellschaften haben diese bereits im Flugpreis inbegriffen.



Visaarten:

Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.



Visagebühren:


Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sondern nur eine Touristenkarte.

Deutsche:
Touristenkarte: 15 € (Botschaft) + 5 € Porto; 10 US$ (bei Einreise am Flughafen).
Touristenvisum: 105 €.
Geschäfts- und Studentenvisum: 200 € (Aufenthalt bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig. Reisebüros erhalten die Touristenkarten zu Sonderkonditionen.

Österreicher:
Touristenkarte: 10-20 US$ (nur bei der Einreise in der Dominikanischen Republik erhältlich, gültig für 2 Monate, Aufenthalt kann im Land verlängert werden).
Touristenvisum: 65 € (einmalige Einreise).
Dependancevisum: 95 € (für Verwandschaftsbesuche)
Geschäfts- und Studentenvisum: 95 €
multiples Geschäfts- und Studentenvisum: 125 € (mehrmalige Einreise)
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig.

Schweizer:
Touristenkarte: 20 CHF;
Verlängerung der Touristenkarte (am Flughafen): 62, 40 RD$.
Touristenvisum: 140 CHF;
Geschäfts- und Studentenvisum: 225 CHF (einmalige Einreise), 235 CHF (mehrmalige Einreise).



Gültigkeitsdauer:

Touristenvisum: 60 Tage. Geschäfts- und Studentenvisum: 1 Jahr. Touristenkarte: 3 Monate.



Antragstellung:

Persönlich oder per Post im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



AUSREICHENDE GELDMITTEL:

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.



Unterlagen:

Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) 3 Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. (d) Kopie des letzten Einkommensscheins oder Arbeitgeberbescheinigung. (e) Buchungsnachweis für den Hin- und Rückflug. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
Arbeits- und Geschäftsvisum: (a) Antragsformular. (b) 5 Passfotos. (c) Reisepass. (d) ggf. Aufenthaltsbescheinigung. (e) notariell beglaubigter Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsbescheinigung. (f) Geburtsurkunde. (g) ggf. Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde. (h) polizeiliches Führungszeugnis. (i) Gesundheitszeugnis.
Touristenkarte: Reisepass.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.



Bearbeitungszeit:

Touristenvisum: innerhalb von 24 Stunden, bei persönlicher Antragstellung: 60 Min. Geschäftsvisum: 7-10 Werktage. Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Einreise mit Haustieren:


Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis muss maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.
Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.



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