Dominica
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Reiseführer - Reiseplanung - Dominica - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein/2 Ja
Österreich Ja Nein/2 Ja
Schweiz Ja Nein/2 Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein/2 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind [1] Staatsbürger von Antigua & Barbuda, Frankreich, Grenada, St. Kitts-Nevis, St. Lucia und St. Vincent & die Grenadinen mit gültigem Personalausweis sowie Kanada und den USA bei Vorlage einer Geburtsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis mit Foto. Es wird dennoch empfohlen, stets mit Reisepass einzureisen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder ein eigener Reisepass kann zur Einreise benutzt werden.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich (bis zu 21 Tagen) und übrige EU-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten): Antigua & Barbuda, Argentinien, Costa Rica, Grenada, Israel, Japan, Korea (Süd), Mexiko, Norwegen, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen): Staatsbürger aller anderen Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.



Visagebühren:


Deutschland, Österreich, Schweiz:
Visum (einfache Einreise): £25. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)



Antragstellung:

High Commission (s. Adressen).



Unterlagen:

a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Passfoto. (c) Rückreiseticket oder Buchungsbestätigung vom Reisebüro. (d) Visumgebühr (plus zusätzlich £5, wenn der Reisepass mit der Post zurückgeschickt werden soll). (e) Ausgefülltes Antragsformular.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.



AUFENTHALTSVERLÄNGERUNG:

Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.



Einreise mit Haustieren:


Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden.



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