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Reiseführer - Reiseplanung - Deutschland - Reisepaß/Visum Einreisebeschränkungen:Nicht anerkannt werden somalische Reisepässe, die nach dem 31. Januar 1991 ausgestellt wurden und irakische Reisepässe, die nach dem 9. April 2003 ausgestellt wurden. Reisepass/Visum
Anmerkung:Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten:Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Visagebühren:Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Gültigkeitsdauer:Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise. Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise. Antragstellung:Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Schengen-Visum:Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Unterlagen: Seit Inkrafttreten des Schengener Abkommens treten nur Individualfälle auf, es gibt deshalb keine einheitliche Regelung. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Bearbeitungszeit:Von der Nationalität abhängig, mindestens 2-10 Arbeitstage, für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt berechtigt, u.U. mehrere Monate. Aufenthaltsgenehmigung:Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Staatsangehörige folgender Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten: alle EU-Länder, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz und USA. Arbeitserlaubnis:Antrag muss im Land selber gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Ausreichende Geldmittel:Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen sowie über ein Ticket für die Weiter- bzw. Rückreise. Meldepflicht:Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Einreise mit Haustieren: |
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