Dänemark
Reise-Informationen
- Kontaktadressen
- Allgemeines
- Reisepaß/Visum
- Geld
- Duty Free
- Gesetzliche Feiertage
- Gesundheit
- Reiseverkehr - International
- Reiseverkehr - National
- Unterkunft
- Sozialprofil
- Wirtschaftsprofil
- Klima
- Reise- und Sicherheitsinformationen
Regionen
- Urlaubsorte & Ausflüge
- Jütland (Jylland)
- Fünen (Fyn)
- Lolland, Falster, Møn und Bornholm
- Seeland (Sjælland)
- Kopenhagen (København)


Diese Seite zu Dänemark enthält auch kurze Reisetipps zu Exkursionen und Ausflüge. Mehr im Online-Reiseführer mit Sehenswürdigkeiten sowie Reisekatalogpreisvergleich, Hotelführer ... bei INFO-reisepreisvergleich.de.

Reiseführer - Reiseplanung - Dänemark - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein


Anmerkung:

Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Personalausweis einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Gibraltar, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr einreisen).
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr einreisen).
Schweizer: Personalausweis oder Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr einreisen).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) Unter REISEPASS genannte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda (nur Pässe mit dem Eintrag »British Dependent Territory Citizen«), Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.



Transit:

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Staatsangehörige der genannten Länder benötigen jedoch kein Flughafentransitvisum, falls sie ein gültiges Visum für ein EWR- oder EU-Land, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino, Schweiz oder die USA besitzen.



Visaarten:

Touristen-, Geschäfts-, Transit- und Flughafentransitvisum.



Visagebühren:

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



Gültigkeitsdauer:

Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.



Antragstellung:

Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visumanträge können bei der Königlich Dänischen Botschaft in Bern nur noch nach Voranmeldung eingereicht werden.



Schengen-Visum:

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.



Unterlagen:

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).
Schengen-Visum: (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden dänischen Arzt oder in einem dänischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die dänische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Dänemark aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.



Bearbeitungszeit:

Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. 3 Wochen bei der Königlich Dänischen Botschaft in Bern.



Aufenthaltsgenehmigung:

Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.



Einreise mit Haustieren:


Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten, außer für den dauerhaften Aufenthalt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.



Urlaubspreisvergleich (LastMinute- und Pauschalreisenvergleich, Flugpreisvergleich ), Hotelpreisvergleich (Hotelverzeichnis und Hotelführer), Reiseinformationen, Reiserecht und mehr bei INFO-reisepreisvergleich.de    Keine Gewähr für Richtigkeit