Côte d'Ivoire
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Reiseführer - Reiseplanung - Côte d'Ivoire - Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen:

Die Regierung der Côte d'Ivoire verweigert Staatsangehörigen vom Libanon, die ihren Wohnsitz in Liberia haben, die Einreise.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo, die mit gültigem Personalausweis einreisen können.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige der ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie von Kongo (Rep.), Marokko, Seychellen, Tschad, Tunesien, USA und der Zentralafrikanischen Republik.



Transit:

Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.



Visaarten:

Touristen-, Geschäfts-, Arbeitsvisum.



Visagebühren:

Deutschland
30 € (einfache Einreise); 52 € (mehrfache Einreise).

Österreich
60 € (einfache Einreise); 100 € (mehrfache Einreise).

Schweiz
60 CHF (einfache Einreise); 120 CHF (mehrfache Einreise).

Für die meisten anderen Staatsangehörigen: 60-80 € (einfache Einreise); 90-120 € (mehrfache Einreise). Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Gültigkeitsdauer:

In der Regel bis zu drei Monaten.



Antragstellung:

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



Unterlagen:

Touristenvisum: (a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Anträge (Schweiz: 4 Anträge). (c) 2 Passfotos (Schweiz: 4 Passfotos). (d) Gelbfieberimpfbescheinigung, die mindestens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde. (e) Adresse einer Referenzperson (z.B. Eltern, Freunde oder Arbeitgegeber. (f) Hotelbuchung. (g) Reiseroute oder Weiter-/Rückreiseticket. (h) Gebühr. (i) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (j) Privatvisum: Unterkunftsbescheinigung, die von der jeweiligen Gemeinde in Côte d'Ivoire bestätigt wurde. (k) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der eigenen und der Partner-Firma. (l) Arbeitsvisum: Gesundheitszeugnis.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Einschreibeumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

2 Werktage bei Ausstellung direkt in der Botschaft/Konsulat. 3 Monate und länger bei Ausstellung über Abidjan.



AUSREICHENDE GELDMITTEL:

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen und einen Nachweis über ihre Unterbringung vorweisen können.



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