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Reiseführer - Reiseplanung - Costa Rica - Reisepaß/Visum Einreisebeschränkungen:Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Zigeunern jeder Nationalität. b) Reisenden mit ungepflegtem Äußeren. c) Besuchern, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen. Reisepass/Visum
REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht ab der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 30 Tage gültig sein. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) Staatsbürger von: ZWISCHENLANDUNG IN DEN USA:Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA). Transit:Transitpassagiere, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum (mit Ausnahme von Staatsangehörigen von Afghanistan, Algerien, China (VR), Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Pakistan, Sudan, Syrien und Inhabern palästinensischer Dokumente, die ein Transitvisum und eine Genehmigung vom Immigration Department in San José für die Durchreise benötigen). Anmerkung:Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden. Visaarten:Touristenvisum. Visagebühr:Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen. Gültigkeitsdauer:30-90 Tage, abhängig von der Nationalität. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden. Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen:(a) Antragsformular. (b) Reisepass, der ab der Einreise noch 6 Monate gültig ist. (c) 2 Passfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Kopie des Rückflugtickets. Hinweis:Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 US$ sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 US$ pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 US$ und 67,00 US$. Bearbeitungszeit:1-2 Tage, unterschiedlich, je nach Nationalität. Ausreichende Geldmittel:Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Aufenthaltsgenehmigung:Der unterschriebene Arbeitsvertrag muss vorgelegt werden. Zusätzlich werden Führungszeugnis, ärztliches Attest (neg. HIV-Test) und beglaubigte Geburtsurkunde benötigt. Personen, die sich in Costa Rica zur Ruhe setzen wollen, müssen ein Mindesteinkommen von monatlich 600 US$ nachweisen. Aufenthaltsgenehmigungen müssen bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von Costa Rica im Wohnsitzland des Antragsstellers beantragt werden. Einreise mit Haustieren: |
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