Costa Rica
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Reiseführer - Reiseplanung - Costa Rica - Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen:

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Zigeunern jeder Nationalität. b) Reisenden mit ungepflegtem Äußeren. c) Besuchern, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht ab der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 30 Tage gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild ab 10 Jahren (Lichtbilder im Kinderausweis werden aber auch für Kinder unter 10 Jahren empfohlen) oder eigener Reisepass. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt nicht.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) Staatsbürger von:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Staaten und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Litauen), (Staatsbürger von Estland, Irland und Slowakische Republik für visumfreie Aufenthalte bis zu 30 Tagen);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Brasilien, Britische Überseegebiete, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Trinidad & Tobago, Uruguay und USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen: Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Island, Jamaika, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Russische Föderation, San Marino, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan (China), Türkei, Vatikanstadt und Venezuela.



ZWISCHENLANDUNG IN DEN USA:

Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).



Transit:

Transitpassagiere, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum (mit Ausnahme von Staatsangehörigen von Afghanistan, Algerien, China (VR), Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Pakistan, Sudan, Syrien und Inhabern palästinensischer Dokumente, die ein Transitvisum und eine Genehmigung vom Immigration Department in San José für die Durchreise benötigen).



Anmerkung:

Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.



Visaarten:

Touristenvisum.



Visagebühr:

Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen.



Gültigkeitsdauer:

30-90 Tage, abhängig von der Nationalität. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.



Antragstellung:

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen.



Unterlagen:

(a) Antragsformular. (b) Reisepass, der ab der Einreise noch 6 Monate gültig ist. (c) 2 Passfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Kopie des Rückflugtickets.



Hinweis:

Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 US$ sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 US$ pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 US$ und 67,00 US$.



Bearbeitungszeit:

1-2 Tage, unterschiedlich, je nach Nationalität.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Der unterschriebene Arbeitsvertrag muss vorgelegt werden. Zusätzlich werden Führungszeugnis, ärztliches Attest (neg. HIV-Test) und beglaubigte Geburtsurkunde benötigt. Personen, die sich in Costa Rica zur Ruhe setzen wollen, müssen ein Mindesteinkommen von monatlich 600 US$ nachweisen. Aufenthaltsgenehmigungen müssen bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von Costa Rica im Wohnsitzland des Antragsstellers beantragt werden.



Einreise mit Haustieren:


Katzen und Hunde unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu 6 Monaten. Die Tiere benötigen nur eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José, wenn sie nicht als Reisegepäck ankommen.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.



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